Leserbrief Organspende Wir sollten das besser lösen

„Wege aus der Organspende-Krise“, SZ vom 29. November

Mit Jens Spahns Vorschlag, die Widerspruchslösung zur Organspende einzuführen, beginnen wir das Grundgesetz auszuhöhlen. Artikel 1: „Die Würde des Menschen ist unantastbar.“ Artikel 2: „Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.“ Bei Gehirntod lebt der Körper noch, das Gesetz ist schon so geändert, dass Organe dann entnommen werden dürfen. Wenn 85 Prozent der Bürger Organspende befürworten, sollte es möglich sein, die Transplantationsmedizin optimaler zu organisieren, für Organspende zu werben, aufzuklären und das Vertrauen in Kliniken wieder herzustellen. Die Widerspruchslösung eröffnet Ärzten und Kliniken ein neues Geschäftsmodell. In der Bundestagsdebatte sagte Wolfgang Kubicki: „Das deutsche Recht kennt es nicht, dass Schweigen Zustimmung bedeutet.“ So sollten wir das Grundgesetz nicht schrittweise abschaffen, sondern bessere Lösungen finden. Mein Organspendeausweis ist von 2009. Bei Gehirntod will ich nicht künstlich am Leben gehalten werden.

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