Transplantationen Saar-Kliniken loben neues Gesetz zur Organspende

Saarbrücken/Berlin · Minister Spahn gibt den Kliniken mehr Geld. Die Ärzte im Saarland fordern eine Widerspruchslösung.

 Die Bundesärztekammer lobte Spahns Reformpläne.

Die Bundesärztekammer lobte Spahns Reformpläne.

Foto: dpa/Jan-Peter Kasper

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) will die Zahl der Organspenden durch eine bessere Vergütung der Krankenhäuser erhöhen. Den Kliniken fehle häufig Zeit und Geld, um Organspender zu identifizieren, sagte Spahn am Freitag bei der Vorstellung eines Entwurfs für ein verbessertes Transplantationsgesetz. Darin ist auch die Stärkung der Transplantationsbeauftragten vorgesehen. Alle 1250 Kliniken in Deutschland, die Spendern Organe entnehmen dürfen, müssen solche Beauftragte haben.

Die Bundesärztekammer lobte Spahns Reformpläne. Kammerpräsident Frank Ulrich Montgomery sagte, auch er sehe in den Klinikstrukturen das Problem für den Rückgang der Organspendezahlen. Diese waren im vergangenen Jahr auf ein historisches Tief von 797 gesunken. Die Transplantationsbeauftragten in den Krankenhäusern hätten nicht genug Rechte, bemängelte Montgomery.

Das neue Gesetz regelt verbindlich die Berufung von Transplantationsbeauftragten. Der zusätzliche Aufwand werde den Krankenhäusern vollständig vergütet, heißt es. Dr. Thomas Jakobs, Geschäftsführer der Saarländische Krankenhausgesellschaft begrüßte dies: Die Arbeitsverdichtung in den Klinken führe dazu, dass die zeitaufwendigen Angehörigengespräche, die einer Organspende vorausgehen, gegenüber den akuten Versorgungspflichten hintangestellt würden: „Ich halte es für hoch erfreulich, dass der Minister die Krankenhäuser jetzt als Dienstleister sieht und sie dementsprechend finanziell unterstützen will.“ Bisher sei das Organentnahme-Verfahren für die Kliniken ein „Draufzahl-Geschäft“.

Auch der Präsident der Saarländischen Ärztekammer, Dr. Josef Mischo, hält die Reform für einen wichtigen Beitrag zur Steigerung der Organspendezahlen. Die Angehörigengespräche seien im Prozess das Wichtigste, würden jedoch bisher im Vergütungssystem nicht abgebildet. Insbesondere für kleinere Kliniken mit nur wenigen Intensivbetten sei die längere Versorgung eines Hirntoten, der auf die Organentnahme warte, ein „ernstes Problem“. Denn das Bett werde meist dringend für Notfälle und akut Kranke benötigt. Zugleich warnte Mischo vor einer Überbürokratisierung des Verfahrens.

Außerdem übte Mischo deutliche Kritik an Spahn, der sich offensichtlich gescheut habe, die von der Bundesärztekammer geforderte „Widerrufslösung“ in den Entwurf aufzunehmen: „Wir drücken uns wieder um diese wichtige Debatte herum“, sagte Mischo. Seit langem fordert die Kammer ein neues Modell: Organe sollen dann entnommen werden können, wenn der Verstorbene dem zuvor nicht ausdrücklich widersprochen hat. Bisher muss eine Zustimmung zur Organspende vorliegen.

Auch bundesweit löste Spahns Entwurf eine neue Debatte über eine Widerspruchslösung aus. SPD-Fraktionsvize Karl Lauterbach erklärte: „Ohne eine solche Regelung werden wir die Zahl der Organspenden nicht in notwendigem Maße erhöhen.“

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