Die Freiheit der Frommen

Vor Gericht und auf hoher See ist man bekanntlich in Gottes Hand. Ungläubige Zeitgenossen könnten diesen Juristenspruch auch als Zufallsprinzip deuten. Daran erinnert tatsächlich das neueste Kopftuch-Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das damit sein eigenes Votum von 2003 revidiert.Genau genommen hat Karlsruhe die Pflicht des Staates zur weltanschaulich-religiösen Neutralität aufgehoben.

Diese sei nicht strikt zu verstehen, sondern "offen und übergreifend". Konkret hat das Gericht das individuelle Grundrecht auf Glaubensfreiheit höher bewertet als das Recht von Schülern (und Eltern) auf einen neutralen staatlichen Erziehungsauftrag. Als sei man sich des eigenen Urteils nicht ganz sicher, hat das Gericht eine Klausel eingebaut: Wenn eine "Gefährdung oder Störung des Schulfriedens" vorliege, sei es durchaus zumutbar, dass Lehrerinnen vom "Bedeckungsgebot Abstand nehmen". Das heißt, wenn es (religiös motivierten) Ärger an einer Schule gibt, darf das Kopftuch verboten bleiben. Hier merkt auch der Laie, dass die Begründung des Gerichts nicht seefest ist.

Das Urteil wird weitreichende Folgen haben. Indem die Richter das historisch tradierte Privileg jüdisch-christlicher Symbolik nun offiziell kippen, geben sie den Anstoß zu einer Neudefinition der Religionskultur. Zu Ende gedacht, setzt das Kopftuch-Urteil juristisch um, was Ex-Präsident Wulff und Kanzlerin Merkel politisch vorbereitet haben und Linksintellektuelle merkwürdigerweise als Erfolg feiern: Der Islam gehört zu Deutschland.

Diese Entwicklung mag bedauern wer will oder begrüßen wer will. Sie wird sich jetzt noch beschleunigen. Leider hat das Gericht nicht in Betracht gezogen, dass das demonstrative Tragen von religiösen Symbolen schon deshalb problematisch ist, weil es ganz bewusst Signale der Abgrenzung setzt und Akzeptanz provokativ erzwingen will. Dabei wäre das strikt neutrale Verhalten staatlicher Repräsentanten in Schulen, wo unterschiedliche Kulturen und Glaubensüberzeugungen aufeinanderprallen, eigentlich eher im Interesse der Allgemeinheit als die Freiheit der Frommen, denen Gotteshinwendung in Kirchen, Moscheen oder Zuhause nicht reicht.

Interessant ist in diesem Kontext auch das Paradoxon, wonach die westliche Gesellschaft immer multikultureller und liberaler wird, die Bedeutung der Religion aber gleichzeitig schwindet: Immer mehr Menschen treten aus der Kirche aus, immer weniger gehen in die Gottesdienste. Und weil die Religion seit Menschengedenken mehr Unfrieden als Frieden gestiftet hat, ist es besonders schade, dass sich das höchste deutsche Gericht bei seiner Wahrheitsfindung nicht vom Geist der Aufklärung inspirieren ließ. Dieses Urteil schafft neue Probleme anstatt die alten zu lösen.

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