Leserbrief Gastwirt Rudolf Markl Der Wirt übt nur sein Hausrecht aus

 Leider gibt es mittlerweile viele Eltern, die sich lieber mit ihrem Handy denn mit dem Verhalten ihrer Sprösslinge beschäftigen. Auch ich habe mich schon einmal – wohlgemerkt nicht beim Wirt, sondern bei den betreffenden Eltern – über Kinder beschwert, die meinten, mein Teller sei der ihre und das Lokal eine Rennstrecke.

Die Antwort: Ich solle mich doch nicht so anstellen, es seien halt Kinder und ob ich schon als Erwachsener auf die Welt gekommen sei. Nein, das bin ich beileibe nicht! Aber so wie mir meine Eltern beigebracht haben, wie man sich in der Öffentlichkeit benimmt, so habe ich das auch an meine Kindern weitergegeben. Und es hat wunderbar geklappt. Wir hatten Malzeug dabei, mit dem sie sich beschäftigen konnten, das Lieblingskuscheltier, und wenn sie wirklich zu unruhig wurden (wenn wir etwa länger aufs Essen warten mussten), gingen wir mit ihnen vor die Tür zum Toben, um die anderen Gäste nicht zu stören. Im Übrigen steht es jedem frei, sich ein Restaurant/Hotel/Wirtshaus seiner Wahl auszusuchen. Es gibt ja auch Häuser, die extra mit dem Slogan „kinderfreundliches Restaurant“ werben. Warum also sollte es kein Restaurant geben, in dem es umgekehrt ist? Der Wirt auf Rügen übt lediglich sein Hausrecht aus.

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