Frohe Kunde für Kirchenmusik Kirchen und Gema einigen sich: Chöre können aufatmen

Bonn/München · (SZ) Der Verband der Diözesen Deutschlands (VDD) hat sich mit der musikalischen Verwertungsgesellschaft Gema auf eine pauschale Vergütung von urheberrechtlich geschützter Musik außerhalb von Gottesdiensten verständigt.

Die katholischen Kirchengemeinden müssen die Gema-Lizenzen für musikalische Aufführungen künftig nicht mehr selbst zahlen, teilt die Deutsche Bischofskonferenz mit. Kirchenmusiker und Chöre können aufatmen. Der rückwirkend vom 1.1.2018 an gültige Vertrag hat eine Laufzeit von fünf Jahren. E-Musik oder Gospelgesang unterliegen künftig nur einer Meldepflicht. Vergütet werden muss lediglich U-Musik.

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