Novelle des Landesdenkmalgesetzes Saar-Denkmalschutz: Neues Gesetz nach 14 Jahren

Saarbrücken · Die Novelle des Landesdenkmalschutzgesetzes ist abgeschlossen – gestern hat die CDU/SPD-Koalition letzte Details nachjustiert.

Der Kulturausschuss des Saar-Landtages hat gestern letztmals Hand angelegt an die Novelle des Landesdenkmalschutzgesetzes. Als Ergebnis der Ende Mai erfolgten Anhörung betroffener Verbände, Vereine und Institutionen wurde der Gesetzentwurf mit den Stimmen der CDU/SPD-Koalition dabei nochmals in zwei Punkten nachjustiert. Zum einen wird Haus- und Grundbesitzern nun doch ein Widerspruchsverfahren gegenüber Entscheidungen des Landesdenkmalamts (oder des Kulturministeriums als oberster Denkmalschutzbehörde) eingeräumt. Ursprünglich war hier nur der Klageweg vorgesehen.

Zum anderen werden der Verband der Haus-, Wohnungs- und Grundstückseigentümer sowie die in einem eingetragenen Verein formierten „Familienbetriebe Land und Forst“ beide jeweils ein eigenes Stimmrecht im Landesdenkmalrat erhalten – bis dato teilten sie sich dort einen der 15 Sitze des ehrenamtlich agierenden Beratungsgremiums. Zwei Änderungen: Dabei hat die Regierung es nun also belassen. Die gestrige Sitzung des Kulturausschusses, so Astrid Schramm von der oppositionellen Linken, habe nicht mal eine Viertelstunde gedauert. Der erheblich weiter gehende Änderungsantrag der Linken, der etwa die Wiedereinsetzung der 2004 aufgelösten Unteren Denkmalschutzbehörden auf kommunaler Ebene vorsah, wurde mit den Stimmen der Koalitionäre abgeschmettert. Nächsten Mittwoch wird das Gesetz in 2. Lesung beraten und zum 1. August inkrafttreten.

Die Linke hatte in ihrem Antrag mehrere Eingaben denkmalpflegerisch aktiver Gruppierungen aufgegriffen, die in der Anhörung Ende Mai zum Tragen kamen – darunter die ergänzende Unterschutzstellung historischer Kulturlandschaften, jährliche Berichte des Landesdenkmalrates (statt wie gehabt nur einer pro Legislaturperiode) sowie im Zuge einer Reanimation der kommunalen Denkmalbehörden eine diese begleitende Einführung von „Denkmalbeiräten“. Für keinen dieser Vorstöße mochte sich die Große Koalition erwärmen. Ein Wiedereinsetzen der Unteren Denkmalschutzbehörden hätte aufgrund des hier greifenden Konnexitätsprinzips („Wer bestellt, der zahlt“) vom Land personalisiert und damit bezahlt werden müssen. Unberücksichtigt blieb im Übrigen auch das Ansinnen der Linken, die Pflege von Kulturgütern in Ergänzung des Paragraphen 1 des künftigen Gesetzes explizit verpflichtend zu machen – was in Kenntnis jener Fälle, in denen Denkmäler etwa mit Verweis auf leere Kassen (oder nach dem Prinzip beharrlichen Nichtstuns) verkommen gelassen wurden, durchaus Sinn ergeben würde.

In einer ersten Stellungnahme meinte der Vorsitzende des Landesdenkmalrates, Henning Freese, gestern auf Anfrage, unterm Strich sei das neue Denkmalgesetz „ein kleiner Schritt in eine bessere Richtung“ – wobei Freese einwendet, dass mehr möglich und nötig gewesen wäre, „um die seit langem fehlende Transparenz im Denkmalschutz“ zu gewährleisten. Das seit Jahr und Tag vom Rat geforderte „Vier-Augen-Prinzip“ etwa werde, weil die Kommunen außen vor bleiben, nur ansatzweise umgesetzt.

Unterm Strich lässt sich so nur hoffen, dass der oder die Nachfolger(in) des nun vorzeitig in Ruhestand gehenden Leiters des Landesdenkmalamtes, Josef Baulig, mehr als dieser das tat, den gesellschaftlichen Diskurs über Sinn und Zweck des Denkmalschutzes anstoßen wird.

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