Der Fall Edathy

Der Fall des zurückgetretenen Bundestagsabgeordneten Sebastian Edathy gibt Rätsel auf. Das erzeugt bundesweite Aufmerksamkeit – und macht den Vorgang zugleich so gefährlich.

Denn jenseits der spektakulären Entwicklung, die manche Zutaten eines Skandals in sich birgt, bewegt sich der Fall womöglich in der Grauzone des Rechts. Der Politiker selbst aber ist an der Endstation seiner politischen Karriere angekommen.

Der medial transportierte Vorwurf wiegt schwer. Kinderpornografie gehört zu den abscheulichsten Verbrechen, schon deshalb gibt die Gesellschaft hier kein Pardon. Die besondere Brisanz bei Sebastian Edathy ergibt sich nicht nur aus der Prominenz des Beschuldigten. Sondern eben auch daraus, dass es offenbar einen begründeten Anfangsverdacht gibt, auf dem der richterliche Beschluss zur Durchsuchung von Büros und Wohnungen beruht. An dieser Stelle aber wird es heikel: Die Staatsanwaltschaft schweigt, während journalistische Recherchen nahelegen, dass es sich womöglich doch "nur" um den Erwerb fragwürdiger Kinderbilder gehandelt haben könnte.

Dass der Vorgang solche Schlagzeilen macht, ist allerdings nicht nur dem Inhalt der Vorwürfe geschuldet. Selbstverständlich gilt auch für Edathy die Unschuldsvermutung, doch die Eskalation des Falles hat er sich teilweise selbst zuzuschreiben. Als prominenter Politiker kennt er die mediale Realität, der man sich nicht durch "Flucht" ins Ausland entziehen kann. Wer sich nichts vorzuwerfen hat - und Edathy bestreitet jeden strafrechtlich relevanten Vorwurf -, ist besser beraten, wenn er sich offensiv verteidigt, statt abzutauchen und mit Facebook-Einträgen zu reagieren.

Es ist ein echtes Drama: Ein hoch angesehener Volksvertreter löst mit irritierendem Verhalten und der plötzlichen Aufgabe seines Bundestagsmandats genau jene Vorurteile aus, die er eigentlich vermeiden wollte. Gewiss muss man auch die Staatsanwaltschaft kritisieren, die sich angreifbar macht, weil die Durchsuchungen bekannt wurden. Wenn diese unverhältnismäßig waren und tatsächlich "im Widerspruch zu rechtsstaatlichen Grundsätzen" stehen, wie Edathy meint, wird dies Konsequenzen nach sich ziehen müssen. Das entbindet eine Person der Zeitgeschichte - und das ist der frühere Vorsitzende des NSU-Untersuchungsausschusses ohne Zweifel - aber keineswegs von der Verpflichtung, "über jeden Verdacht erhaben" zu sein.

Man würde Edathy gerne glauben, denn ein zweiter Fall Jörg Tauss (der frühere SPD-Abgeordnete wurde 2010 wegen Besitzes von Kinderpornografie rechtskräftig verurteilt) wäre schwer zu verkraften. Doch insgesamt wäre es wohl besser für alle Beteiligten, wenn Edathy bei der Aufklärung des Sachverhalts helfen würde, anstatt weiter vom Ausland her Stellungnahmen abzugeben.

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