Nach dem Kinderporno-Vorwurf gibt Jörg Tauss seine Ämter auf

Berlin. Bei der Suche in seinen Büros und Privaträumen nach kinderpornografischem Material waren am Donnerstag rund 30 Beamte im Einsatz - SPD-Politiker Jörg Tauss (Foto: dpa) war sogar zum Teil selbst dabei

Berlin. Bei der Suche in seinen Büros und Privaträumen nach kinderpornografischem Material waren am Donnerstag rund 30 Beamte im Einsatz - SPD-Politiker Jörg Tauss (Foto: dpa) war sogar zum Teil selbst dabei. Auf seiner Internetseite veröffentlichte der Bundestagsabgeordnete dann gestern eine Erklärung: Um auszuschließen, "dass meine Partei und Fraktion durch die Ermittlungen belastet werden", stelle er sein Amt als Generalsekretär der baden-württembergischen SPD und seine Fraktionssprecher-Funktionen für Bildung und Medien zur Verfügung. Sein Bundestagsmandat will Tauss aber behalten.

"Ich bin mir absolut sicher, dass der gegen mich erhobene Vorwurf schnell ausgeräumt werden kann", betonte der 55-Jährige. Er habe sich "immer und sehr entschieden für einen besseren Schutz von Kindern und Jugendlichen im Internet und für die entschlossene Bekämpfung von Kinderpornografie eingesetzt". Seitens der Staatsanwaltschaft Karlsruhe hieß es, dass Tauss Kontakt zu einem Mann hatte, der Kinderpornos verbreitet haben soll. Außerdem sei in der Berliner Wohnung des Abgeordneten "einschlägiges" Material außerhalb von Computern gefunden worden. Das müsse Tauss erklären. "Das können wir so nicht nachvollziehen", sagte ein Sprecher. "Ich beschäftige mich seit Jahren mit dieser Szene", entgegnete Tauss.

Am Donnerstag hatte sich der Immunitätsausschuss des Bundestages einstimmig dafür ausgesprochen, die Immunität von Tauss aufzuheben. Wenn das Gremium eine solche Entscheidung treffe, hieß es aus dem Parlament, müsse Schwerwiegendes auf dem Tisch liegen. Die Mitglieder des Ausschusses wüssten, dass häufig Dinge oder Hinweise einfach kolportiert oder lanciert würden. Zum Beispiel, wenn um Listenplätze gerangelt werde, sei dem Ausschuss schon häufiger mal über angebliche Steuer- oder Verkehrsvergehen von Abgeordneten berichtet worden. Mit äußerster Sorgfalt geht das Gremium daher vor, und mit großer Verschwiegenheit. Tauss wusste bis zur Aufhebung seiner Immunität nichts von den Ermittlungen.

Im Windschatten des Falles Tauss wurde gestern bekannt, dass die Abgeordneten des Deutschen Bundestages nach dem Willen aller Fraktionen künftig besser vor Strafverfolgern und behördlichen Zugriffen geschützt werden sollen. Nach Informationen unserer Zeitung ist sich der Rechtsausschuss des Bundestages weitgehend darin einig, den so genannten "Beschlagnahmeschutz bei Abgeordneten" deutlich auszuweiten. Nur noch wenige Formulierungen im Gesetz müssen geklärt werden.

Demnach soll es den Ermittlungsbehörden nicht mehr möglich sein, auf Unterlagen der Parlamentarier außerhalb ihres Abgeordnetenbüros zuzugreifen. Beispielsweise im Wahlkreisbüro, in der Wohnung, dem Pkw oder wenn der Parlamentarier seinem Mitarbeiter Unterlagen anvertraut hat. Gleiches solle auch für Landtagsmitglieder, Europaabgeordnete und Mitglieder der Bundesversammlung gelten. "Wir wollen einen besseren Schutz des Materials, das Bürger uns zusenden", begründete der grüne Rechtsexperte Jerzy Montag auf Anfrage. Allerdings gelte das Gesetz nicht, wenn die Immunität eines Abgeordneten schon aufgehoben sei. Man wolle "nicht den Schutz von beschuldigen Abgeordneten erhöhen", ergänzte er mit Blick auf den Fall Tauss. Der Bundestag soll das Gesetz noch im März beschließen.

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