Urteil Verwaltungsgericht schmettert Klagen von Umwelthilfe ab

Schleswig · Das schleswig-holsteinische Verwaltungsgericht hat   Klagen der Deutschen Umwelthilfe gegen das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) im Abgasskandal abgewiesen. Der Verband sei nicht klageberechtigt, entschied die dritte Kammer des Gerichts.

Über den Inhalt der Klagen wurde nicht verhandelt. Die Umweltschützer wollten mit den Klagen gegen das nach ihrer Auffassung unzureichende Vorgehen der Behörde gegen den Betrieb unzulässiger Abschalteinrichtungen für die Abgasreinigung in Autos vorgehen. Der Verband wollte unter anderem erreichen, dass das KBA die Typengenehmigungen von zwei Opel-Modellen zurücknimmt. Zudem sieht die DUH die Rückruf­anordnung gegenüber Volkswagen als nicht ausreichend an. Beigeladen in vier Verfahren war Opel und in einem Verfahren Volkswagen. Die Berufung zum Bundesverwaltungsgericht in Leipzig wurde zugelassen.

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