Leserbrief Liegestütze auf dem Altar sind strafbar Vielen Dank für diesen Artikel
Strafe/Liegestütze auf Altar II
17.05.2018
, 20:52 Uhr
Zum Artikel „Liegestütze auf dem Altar sind strafbar“ in der Saarbrücker Zeitung möchte ich meine Meinung wie folgt äußern: Als gläubige und auch praktizierende Katholikin haben mich die „erhabenen Worte“ der Gerichtspräsidentin, Frau Margot Burmeister, zur Entweihung auf dem Altar in einem Gotteshaus wirklich sehr berührt. Es ist meiner Wenigkeit – auch im Namen meiner Familie – ein Herzensbedürfnis, unserer Saarbrücker Zeitung zu danken für den Abdruck dieser wichtigen Aussage: „Die religiöse Bedeutung des Altars wurde missachtet.“ Dies ist „ein Segen für unsere geistig arme Zeit“.