Schlechter Grip und neue Vorschriften Schlechter Grip und neue Vorschriften

Winterreifen bringen in der Zeit von Oktober bis Ostern ein deutliches Plus an Fahrsicherheit. Aber: „Überalterte Reifen können vor allem bei Nässe und Schnee einen erheblich schlechteren Grip aufweisen“, warnt Thomas Salzinger von TÜV SÜD in München.

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Foto: SZ

Grundsätzlich unterliegen Reifen einem natürlichen Alterungsprozess, der zur Veränderung der Reifeneigenschaften führt. Mit alten Pneus droht Autofahrern eine gefährliche Rutschpartie. „Dann nützen selbst Profiltiefen von mehreren Millimetern wenig“, gibt Salzinger zu bedenken. „Reifen mit guter Haftung hingegen erhöhen die Fahrstabilität, verkürzen den Bremsweg und vermindern die Schleudergefahr.“

In Deutschland sind Winterpneus auf winterlichen Straßen zwingend vorgeschrieben, also bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte.

Als Winterreifen galten bislang alle M+S-Reifen. Auch Ganzjahresreifen mit M+S-Zeichen waren erlaubt. Seit 1. Januar 2018 gelten neue Bestimmungen.
Als Winterreifen sind nur noch Pneus gestattet, die das sogenannte Alpine-Symbol auf der Reifenflanke zeigen, ein stilisierter Berg mit 3 Gipfeln, der eine Schneeflocke umfasst. „Damit werden erstmals verbindliche Mindestanforderungen an die Leistungsfähigkeit von Winterreifen bei schneebedeckten Straßen festgelegt“, erläutert der TÜV SÜD-Fachmann: „Das Alpine-Symbol wird damit zum Erkennungsmerkmal für echte Winterreifen.“ M+S Reifen, die bis zum 31. Dezember dieses Jahres hergestellt wurden, dürfen bis 30. September 2024 weiterverwendet werden.
Mit der Neuregelung wird künftig auch der Halter zur Verantwortung gezogen, wenn er zulässt oder sogar anordnet, dass sein Fahrzeug bei Schnee oder Glatteis ohne Winterreifen unterwegs ist. Dafür ist nun eine Regelgeldbuße von 75 Euro vorgesehen.

Aufpassen müssen vor allem Autofahrer, die im Winter wenig fahren.

Bei ihnen sind erfahrungsgemäß Winterreifen lange in Gebrauch und haben oft trotzdem noch genügend Profil. Nach rund sechs Jahren Nutzungsdauer sollten diese Reifen fachmännisch zum Beispiel im Rahmen eines Werkstatttermins oder der Hauptuntersuchung überprüft und wenn nötig ersetzt
werden. „Damit Winterreifen auf Schnee und Eis noch gut genug greifen, brauchen sie eine ausreichende Profiltiefe“, schildert der TÜV SÜD-Fachmann seine Erfahrungen.
„Ob dies nun 2, 3 oder 4 mm sind, kann pauschal nicht beantwortet werden und ist unterschiedlich von Fabrikat zu Fabrikat.“ Die gesetzlich vorgeschriebene Mindestprofiltiefe von 1,6 Millimetern reicht auf nassen und winterlichen Straßen jedoch nicht aus.

Das Alter lässt sich mit Hilfe der DOT-Kennziffer auf der Seitenwand des Reifens
ermitteln. Die letzten vier Ziffern der DOT-Nummer geben Auskunft über die Herstellungswoche sowie das
Herstellungsjahr, beispielsweise 4014. 40 steht für die Produktionswoche, 14 für das Produktionsjahr 2014.

Vor dem Kauf neuer Winterpneus sollten Autofahrer sich darüber im Klaren sein, wie sie den Wagen im Winter nutzen, empfiehlt Salzinger: „Fährt man beispielsweise oft zum Wintersport in die Berge, stehen die Eigenschaften auf Eis und Schnee an vorderster Stelle.
Ist man hingegen als Berufspendler viel auf Autobahnen unterwegs, dann sind Langlebigkeit und Nässeeigenschaften wichtiger.“
Einen guten Überblick über die jeweiligen Reifeneigenschaften geben erfahrungs-
gemäß die jährlichen Reifentests von Autoclubs und
Fachzeitschriften.
red/TÜV Süd

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