Arbeitsrecht Fahrlässigkeit kann teuer werden

Berlin · (dpa) Wenn Azubis am Arbeitsplatz herumalbern, riskieren sie ihren Unfallversicherungsschutz. Darauf weist die Berufsgenossenschaft Energie, Textil, Elektro, Medienerzeugnisse (BG ETEM) hin. Ein Beispiel: Bewerfen sich Azubis mit Schrauben, dann liege im Fall einer Verletzung nicht zwangsläufig ein Arbeitsunfall vor.

Nicht immer erlischt bei verbotenem Verhalten der Versicherungsschutz. Es komme auch auf die Reife des Mitarbeiters an, also darauf, ob er die Gefahr seines Handelns einschätzen könne. Die Regel lautet: Mit zunehmendem Alter und folglich wachsender Einsichtsfähigkeit geht der Versicherungsschutz eher verloren, erklärt die Berufsgenossenschaft.

(dpa)
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