Hoteliers müssen bei Storno die Servicekosten erstatten

Potsdam · Stornieren Gäste ein gebuchtes Hotelzimmer, müssen sie den vereinbarten Preis zahlen. Allerdings haben sie Anspruch darauf, dass der Hotelier die Kosten für Serviceleistungen erstattet, die er durch die Stornierung einspart.

Darauf weist die Verbraucherzentrale Brandenburg hin. Nach derzeitigem Recht können Gäste bei einer Übernachtung zehn Prozent des Preises einbehalten, bei einer Übernachtung mit Frühstück 20 Prozent, bei Halbpension 30 Prozent und bei Vollpension 40 Prozent. Bei einer Überprüfung der Betriebe in Brandenburg habe sich laut Verbraucherzentrale gezeigt, dass viele Hoteliers unzulässigerweise die Storno-Gebühren nicht nach Art der Übernachtung unterscheiden.

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