Vom Chef bezahlter Pkw kann nicht von der Steuer abgesetzt werden

München · Wer angestellt ist und zusätzlich Einkünfte aus selbstständiger Arbeit hat, darf in seiner Einkommenssteuererklärung Betriebsausgaben geltend machen - beispielsweise für einen Pkw, den er für seine selbstständige Tätigkeit nutzt.

Voraussetzung dafür ist jedoch, dass er selbst für die Aufwendungen aufkommt. Anders sieht es jedoch aus, wenn der Arbeitgeber sämtliche Kosten für den Wagen trägt und die private Nutzungsüberlassung nach der sogenannten Ein-Prozent-Regelung versteuert wird. Dann darf der Arbeitnehmer die Aufwendungen nicht beim Finanzamt angeben. Das entschieden die Richter des Bundesfinanzhofes (BFH) in einem am Mittwoch veröffentlichen Urteil (Az.: III R 33/14).

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort