Experten raten von Videobotschaft zur Testamentserklärung ab

München · Wenn Erblasser ihren Angehörigen neben dem Testament eine Videobotschaft hinterlassen, kann das zu Problemen führen. Selbst wenn sie darin ihre Beweggründe für ihre testamentarischen Entscheidungen erklären wollen, kann dies juristisch zu einem heillosen Durcheinander führen.

Darauf macht das Deutsche Forum für Erbrecht in München aufmerksam.

Ein Testament kann angefochten werden, wenn beim Erblasser ein sogenannter Motiv-Irrtum vorliegt - er also die Verfügung unter falschen Annahmen oder Erwartungen verfasst hat. Beispiel: Eine Tochter erbt ein Ferienhaus in Südtirol. Der Vater ging davon aus, dass sie dort in Zukunft mit ihrer Familie hinfahren wird, wie er im Video erläuterte. Verkauft die Tochter das Haus stattdessen, könnte ihr Bruder das Vermächtnis nun in Frage stellen. So können die Aussagen im Video im schlimmsten Fall das Schriftstück sogar anfechtbar machen.

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