Verbrauchertipp Kunde muss für Schäden bezahlen

Berlin · (dpa) Wer im Supermarkt versehentlich eine Flasche zerbricht oder einen Karton mit Eiern auf den Boden fallen lässt, darf sich nicht schnell aus dem Staub machen. Er müsse das Personal informieren und grundsätzlich alle Schäden ersetzen, die er im Supermarkt verschuldet habe, erklärt die Stiftung Warentest.

Zwar seien solche Missgeschicke oft peinlich, aber wenn es sich nur um kleinere Schäden wie etwa ein Gurkenglas oder eine Packung Eier handele, zeigten sich die meisten Einzelhändler kulant. Falls nicht, springe die private Haftpflichtversicherung ein. Das sei vor allem wichtig, wenn es um höhere Summen gehe.

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