Krankenkasse zahlt Haushaltshilfe nur auf Antrag
Kiel · Wer sich wegen einer Krankheit nicht um Haus und Familie kümmern kann, hat unter Umständen Anspruch auf eine Haushaltshilfe. Gezahlt wird diese von der Krankenkasse, erklärt die Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer.
07.04.2014
, 00:00 Uhr
Wichtig zu beachten: Die Haushaltshilfe wird nicht vom behandelnden Arzt verordnet, sondern der Versicherte muss einen Antrag bei seiner Krankenkasse stellen. Allerdings besteht in der Regel kein Anspruch, wenn der Versicherte mit einem Ehe- oder Lebenspartner zusammenwohnt. Diesen ist es meist zumutbar, den Haushalt weiterzuführen. Sind die Partner durch eine Erwerbstätigkeit zeitlich gebunden, kann die Krankenkasse jedoch auch Teilleistungen zahlen.