Kündigungsschutz Behinderter darf Leiden verschweigen

Düsseldorf · (dpa) Schwerbehinderte haben einen besonderen Kündigungsschutz. Dieser gelte auch dann, wenn die Behinderung nicht offensichtlich sei und der Arbeitgeber nichts davon wisse, erläutert Sigrid Britschgi, Fachanwältin für Arbeitsrecht in Düsseldorf. Bescheid sagen müssten Schwerbehinderte erst, wenn sie sich auf den Kündigungsschutz berufen wollten. Dafür hätten sie ab Erhalt der Kündigung drei Wochen Zeit.

Arbeitnehmer mit einem sogenannten Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 gelten vor dem Gesetz als Schwerbehinderte.

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