Gerichtsurteil Steuererklärung auf den letzten Drücker

öln · K (dpa) Wer seine Steuererklärung auf den letzten Drücker einreicht, muss dafür nicht zwingend zu seinem zuständigen Finanzamt gehen. Nach einer Entscheidung des Finanzgerichts Köln wahrt man die Frist auch dann, wenn man die Steuererklärung am letzten Tag der Antragsfrist bei einem anderen Finanzamt einwirft und dieses die Erklärung weiterleitet.

(Az.: 1 K 1637/14 und 1 K 1638/14). Allerdings hat das beklagte Finanzamt Revision beim Bundesfinanzhof (BFH) eingelegt (Az.: VI R 37/17 und VI R 38/17).

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