FamilienrechtBeide Eltern zahlen für Nachhilfe
(dpa) Getrennt lebende Eltern müssen sich in der Regel beide an den Kosten für den Nachwuchs beteiligen, die den Unterhalt fürs Kind übersteigen und regelmäßig anfallen. Dazu zählen zum Beispiel Sport, Musikunterricht und Nachhilfe.