SteuerrechtGericht urteilt gegen Finanzamt
Die Kosten für doppelte Haushaltsführung können geltend gemacht werden.
Die Kosten für doppelte Haushaltsführung können geltend gemacht werden.
() Wer ein Medikament auf Rezept erhält, muss in der Apotheke die Rezeptgebühr bezahlen. Summieren sich die geleisteten Zuzahlungen binnen eines Jahre allerdings auf mehr als einen bestimmten Betrag, können sich Patienten von weiteren Zuzahlungen befreien lassen.
() Wer Geld spendet, kann unter bestimmten Voraussetzungen Steuern sparen. Der Betrag muss dafür aber an eine steuerbegünstigte Organisation überwiesen worden sein, etwa Kirchen, Museen, gemeinnützige Vereine, Stiftungen oder politische Parteien.
() Erzeugen Privatpersonen Strom, etwa mit einer Photovoltaik- oder Kraft-Wärme-Kopplungsanlage, können sie anfallende Überschüsse ins Netz einspeisen. Das ist beispielsweise über eine Mitgliedschaft in sogenannten Strom-Communitys möglich.
(dpa) Ehepaare und eingetragene Lebenspartner können einmal im Jahr ihre Steuerklasse wechseln. Für das laufende Jahr ist dies noch bis zum 30. November möglich. Mit einer geschickten Wahl der Steuerklasse steht zusammenveranlagten Paaren unter Umständen mehr Nettogehalt zur Verfügung.
Werbung am Telefon, an der Haustür oder im Briefkasten möchten viele Menschen nicht. In einigen Fällen können Verbraucher gegen die Unternehmen vorgehen. Wer sparsam mit seinen Daten umgeht, kann Werbeversuche verhindern.
Der Drogeriemarkt dm hat das Produkt dmBio Kokos Riegel Zartbitter 40 g mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum 17. April 2019 zurückgerufen. Es sei nicht auszuschließen, dass sich in den Riegeln Edelstahlborsten einer Reinigungsbürste befinden, teilte das Unternehmen in Karlsruhe mit.
Handyversicherungen decken nach Angaben von Verbraucherschützern in der Regel nur den Zeitwert eines Gerätes ab. Versicherte bekommen also im Schadensfall meist nicht den ganzen Kaufpreis erstattet, sondern nur den oftmals deutlich geringeren aktuellen Wert des Telefons, erklärt der Bund der Versicherten (BdV).
Nach einem Wildunfall zahlt den Schaden am eigenen Auto in der Regel die Kaskoversicherung. Doch eine Teilkaskoversicherung kommt meist nur für Haarwild wie Reh, Wildschwein, Fuchs oder Hirsch auf. Federwild, etwa Fasane oder Raubvögel, decken sogenannte Basistarife oft nicht ab, informiert die Organisation Geld und Verbraucher (GVI).