Familienrecht Beide Eltern zahlen für Nachhilfe

Berlin · (dpa) Getrennt lebende Eltern müssen sich in der Regel beide an den Kosten für den Nachwuchs beteiligen, die den Unterhalt fürs Kind übersteigen und regelmäßig anfallen. Dazu zählen zum Beispiel Sport, Musikunterricht und Nachhilfe.

Für solche Aktivitäten sind im Unterhalt nur zehn Euro pro Monat vorgesehen. Liegt dieser Betrag regelmäßig höher, sprechen Experten vom Mehrbedarf. Wie die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im Deutschen Anwaltverein mitteilt, werde dieser Mehrbedarf abhängig vom Verdienst der Eltern anteilig auf beide verteilt. Bei der Berechnung werde nur das Einkommen berücksichtigt, das über dem Selbstbehalt liege. Auch der Selbstbehalt variiere je nach Verdienst.

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