Verbraucherschutz Bei Rückruf wird schamlos abgezockt

Köln · Sogenannte Ping-Anrufe wollen Verbraucher zum Rückruf locken. Wer das macht, zahlt oft hohe Gebühren. Tatsächlich kann man die Nummern aber meist gut enttarnen und sich die entstandenen Kosten oft zurückholen.

 Wer per Handy oder Festnetz eine unbekannte Nummer zurückruft und am anderen Ende der Leitung nichts hört, könnte auf einen sogenannten Ping-Anruf hereingefallen sein. Damit zocken Betrüger Gebühren ab.

Wer per Handy oder Festnetz eine unbekannte Nummer zurückruft und am anderen Ende der Leitung nichts hört, könnte auf einen sogenannten Ping-Anruf hereingefallen sein. Damit zocken Betrüger Gebühren ab.

Foto: dpa-tmn/Christin Klose

(dpa) Das Telefon klingelt nur kurz. So schnell ranzugehen, schafft kaum jemand. Auf dem Display erscheint ein Anruf in Abwesenheit. Viele rufen jetzt instinktiv zurück und tappen so in die Kostenfalle. Dahinter steckt die Masche der sogenannten Ping-Anrufe. Betrüger wollen mit diesen Lockanrufen einen Rückruf provozieren, um auf diese Weise Geld machen. Das Ganze funktioniert sowohl über das Smartphone als auch über Festnetz-Anschlüsse. Viele Verbraucher merken allerdings gar nicht, dass sie abgezockt werden.

Wer zurückruft, hört am anderen Ende der Leitung manchmal nichts, legt auf und denkt sich nichts weiter dabei. In anderen Fällen gibt es Bandansagen, etwa zu angeblichen Paketlieferungen. Damit sollen Nutzer möglichst lange in der Leitung gehalten werden. Das böse Erwachen folgt bei Vertragskunden dann auf der Telefonrechnung. Prepaid-Nutzer bemerken die Abzocke unter Umständen gar nicht.

Doch Verbraucher können vorbeugen, vor allem, indem sie sich die Nummer des Anrufers genau ansehen. Ping-Anrufe haben fast immer eine Vorwahl aus dem Ausland, erkennbar an einem „+“ oder den Ziffern „00“ zu Beginn der Nummer.

Viele Beschwerden gab es zuletzt vor allem über Anrufe aus Burundi und Tunesien. Die Vorwahlen der Länder – 0 02 57 und 0 02 16 – ähneln denen von Emsdetten (0 25 72) und Mönchengladbach (0 21 61) in Nordrhein-Westfalen. Auch viele andere Vorwahlen von meist eher exotischen Ländern sind leicht mit Städte-Vorwahlen zu verwechseln.

Dazu kommen unabhängige Nummern, die von Mobilfunkanbietern vergeben werden. Sie beginnen häufig mit „+88“. „Diese Nummern erinnern an bayrische Vorwahlen oder 0800er-Nummern“, erklärt Kathrin Körber, Juristin bei der Verbraucherzentrale Niedersachsen.

Wer einen unbekannten Anruf erhält, sollte die angerufene Nummer in jedem Fall genau prüfen und überlegen, ob er überhaupt einen Anruf erwartet, zum Beispiel auf dem Ausland. „Wenn es wichtig ist, wird sich der Anrufer nochmal melden“, sagt Körber.

Wer unsicher ist, kann die Nummer auch auf den Webseiten der Bundesnetzagentur überprüfen. Dort sind viele Nummern augelistet, gegen die die Behörde bereits Maßnahmen eingeleitet hat. Wer schon zurückgerufen und die Abzocke bemerkt hat, kann den Anruf auf der Seite der Bundesnetzagentur melden. Dazu rät auch Rechtsanwalt Christian Solmecke. Denn bei der Masche handele es sich um einen vollendeten Betrug. „Betroffene sind aber nicht verpflichtet, einen solchen Betrug bei der Polizei oder der Staatsanwaltschaft zu melden.“ Möglich sei dies natürlich immer.

Eine effektive Strafverfolgung ist allerdings eher selten möglich. Zwar sind bereits Täter gefasst und belangt worden. In den meisten Fällen kommen die Betrüger aber nicht aus Deutschland oder der EU, sondern aus dem außereuropäischen Ausland. Das macht die Sache schwieriger für die Ermittler.

„Die Betrüger arbeiten häufig mit einem ausländischen Telekommunikationsanbieter zusammen, wobei sich die Vernetzungen im Einzelnen meist schwer nachweisen lassen“, erklärt Solmecke. Ist die Nummer des Ping-Anrufs bereits bei der Bundesnetzagentur gemeldet, gibt es in vielen Fällen ein sogenanntes Verbot der Rechnungslegung. Der Mobilfunkanbieter darf den Kunden für den Anruf dann nichts mehr berechnen.

In so einem Fall sollten Betroffene sich beim eigenen Anbieter melden, der Rechnung schriftlich widersprechen und lediglich einen entsprechend gekürzten Betrag überweisen. Oder sie sollten bereits gezahltes Geld zurückfordern. Steht die Nummer noch nicht auf der Liste der Bundesnetzagentur, gibt es keinen rechtlichen Anspruch. Trotzdem empfiehlt Solmecke, um eine Kürzung des Betrages zu bitten. Häufig seien die Anbieter kulant.

Für 56 Länder gibt es inzwischen verpflichtende Preisansagen zu Beginn des Gesprächs. Wer zurückruft, wird dann sofort über die anfallenden Kosten informiert. Doch wie kommen die Betrüger eigentlich an die Telefonnummern? In einigen Fällen würden die Nummern von einem Computer generiert, dann sei es tatsächlich Zufall, erklärt Kathrin Körber.  Doch immer wieder kommt es auch vor, dass etwa bei Datenlecks abgeschöpfte Daten in die Hand von Betrügern gelangen. Dagegen hilft vor allem, persönliche Daten wie die Telefonnummer oder die Adresse generell nur sparsam preiszugeben.

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