Millionengeschäft in rechtlicher Grauzone Krumme Nummer mit Telefonnummern

München · Eine eingängige Rufnummer ist für ein Unternehmen sehr wichtig. Auf Online-Plattformen hat sich ein eigener Markt entwickelt, auf dem solche Nummern für hunderttausende Euro gehandelt werden. Legal ist das nicht immer.

 Für eine einprägsame Rufnummer sind viele Menschen bereit, viel Geld auszugeben.

Für eine einprägsame Rufnummer sind viele Menschen bereit, viel Geld auszugeben.

Foto: dpa-tmn/Andrea Warnecke

Eine leicht zu merkende Telefonnummer ist für Unternehmer Gold wert. Im Idealfall verbinden Kunden mit ihr gleich ein Produkt oder einen Anbieter. Fernseh- und Radiosender setzen darauf etwa bei ihren Gewinnspielen. Taxi-Unternehmen haben es perfektioniert, ihre Rufnummern lassen sich auch nach einer durchzechten Nacht noch in die Tastatur tippen. Wer ein Geschäft neu gründet, will erreichbar sein – im Internet und per Telefon.

Eingängige Handynummern sind sehr begehrt. Manche Mobilfunkbetreiber bieten zwar gegen Aufpreis eine Wunschrufnummer an. Aber viele Kombinationen sind bereits vergeben. Umtriebige Geschäftsleute haben darin schon seit längerem einen Markt entdeckt. Sie verkaufen sogenannte VIP-Nummern für viel Geld auf Plattformen wie Ebay.

Die Preise auf der Handelsplattform lassen aufhorchen. Eine halbe Million Euro verlangt etwa ein Anbieter für eine Handynummer mit fünf Nullen. 360 000 Euro will ein anderer haben für eine mobile Durchwahl, bei der nach der Vorwahl die Ziffern 7100100 folgen. Die Angebote beziehen sich auf Prepaid-Karten und Handy-Verträge. Manche Verkäufer erscheinen seriös, andere mindestens dubios. Doch sie alle bewegen sich in einer rechtlichen Grauzone.

Vor sechs Jahren sorgte ein Urteil des Düsseldorfer Landgerichts für Aufsehen. Ein Nutzer hatte über Ebay für viel Geld eine VIP-Rufnummer erworben. Doch plötzlich funktionierte sie nicht mehr. Der Mitarbeiter eines Shops des Mobilfunkbetreibers hatte ihm die Nummer wieder weggenommen, um sie an jemand anderen zu verkaufen. Er fälschte dafür Unterlagen und übertrug die Nummer auf den anderen Kunden. Der Ebay-Nutzer klagte, blieb allerdings trotz des fragwürdigen Vorgehens des Mitarbeiters erfolglos. Weder sein Geld noch die Nummer bekam er zurück.

„Der Handel mit Rufnummern verstößt gegen die Telekommunikations-Nummerierungsverordnung“, heißt es bei der Bundesnetzagentur. Und so sah es auch das Landgericht. Der Netzagentur obliegt die Verwaltung von Handynummern. Sie teilt sie in Blöcken den Mobilfunkbetreibern zu, diese teilen die einzelnen Nummern wiederum ihren Kunden zu.

Möchte ein Kunde die Nummer an jemand anderen weiterreichen, kann er beim Anbieter einen Vertragspartnerwechsel beantragen. Geld darf er dafür vom neuen Vertragspartner nicht verlangen. „Wer auf Ebay eine VIP-Nummer für teures Geld erwirbt, muss damit rechnen, dass sein Geld futsch ist – ohne dass er die Rufnummer bekommt oder dauerhaft behalten kann“, sagt ein Sprecher von Vodafone. Selbst die Mobilfunkbetreiber dürften keinen Handel mit VIP-Rufnummern betreiben.

Doch die Verordnung, die all das vorschreibt, lässt Spielraum für Interpretationen. So ist aus Sicht von Ebay die „rechtsgeschäftliche Weitergabe von Zuteilungen von Telefonnummern laut Verordnung in bestimmten Fällen erlaubt“. Auch der Mobilfunkkonzern Telefónica will aufgrund der vielen unterschiedlichen Angebote bei Ebay keine allgemeingültige Aussage treffen. Man teilt lediglich mit: „Es erfolgt seitens Telefónica keine aktive Prüfung von Angeboten auf Verkaufsplattformen im Internet.“ Der Bundesnetzagentur zufolge sind in der Sache derzeit mehrere Verwaltungsverfahren anhängig.

Bis dahin brummt der Handel. Auch professionelle Verkäufer mit angemeldetem Gewerbe mischen mit. Ein Anbieter verkauft beispielsweise eingängige Handynummern aus sogenannten Startpaketen mit nicht aktivierten SIM-Karten, wie sie im Einzelhandel verkauft werden. Wäre das Geschäft wirklich illegal, wäre er längst ohne Job, sagt er.

Wer sich durch seine Bewertungen klickt, stellt fest, dass er in Einzelfällen bis zu 1000 Euro pro Nummer umsetzt – je nachdem, wie eingängig diese ist. Einen Großteil aber verkauft er zu Preisen von ungefähr 50 Euro. Da die Nummern nur Bestandteil des Startpakets seien, handele es sich um einen legalen Handel, so der Anbieter.

Interessierte Käufer werden sich von solchen Beteuerungen schnell überzeugen lassen. Weil weder die Mobilfunkbetreiber noch die Bundesnetzagentur die Angebote bei Ebay prüfen, dürfte die Gefahr ohnehin gering sein, gekaufte Nummern wieder zu verlieren. Auch der Verbraucherzentrale sind keine Probleme oder Beschwerden im Zusammenhang mit VIP-Rufnummern bei Ebay bekannt. Wer allerdings Betrügern aufsitzt und am Ende ohne Nummer dasteht, dürfte wenig Chancen haben, sein Recht einzuklagen.

(dpa)
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