Verbrauchertipp Strittige Geldgeschenke an die Schwiegerkinder

Berlin · (dpa) Eltern geben ihren Kindern in der Regel gerne etwas ab. Oft profitieren dabei auch die Partner der Kinder. Bei Trennungen gibt es daher oft Streit um das Geld der Eltern. „Wer eine Schenkung machen möchte, sollte sich daher vorher überlegen, wem das Geld zugute kommen soll“, sagt Dominik Hüren von der Bundesnotarkammer.

Um Streit im Trennungsfall vorzubeugen, sollte das Geld auf das Konto des eigenen Kindes überwiesen werden, sagt Hüren. Dann sei der Empfänger klar. Dies ist auch deshalb wichtig, weil eine Schenkung an das Schwiegerkind aufgrund der geringen Freibeträge häufig steuerlich problematisch ist.

Vor allem bei größeren Schenkungen sollten die Partner zudem vertraglich regeln, ob Beträge, die dem Partner zugute gekommen sind, im Falle einer Trennung ausgeglichen werden müssen. „Vor allem bei Zuschüssen der Eltern zu Immobilienkäufen sollten Schenkungen möglichst schon beim Erwerb berücksichtigt werden“, sagt Hüren. Welcher der Partner welchen Anteil an der Finanzierung trägt, könne dann als Maßstab für die Eintragung im Grundbuch dienen.

Alternativ könnten die Partner eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) gründen, deren Zweck der Kauf der Immobilie ist. „Im Gesellschaftsvertrag können dann die jeweiligen Anteile an der Immobilie flexibel an die jeweils erbrachten Finanzierungsbeiträge geknüpft werden“, erklärt Dominik Hüren.

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