So fliegt sich's günstig um den Globus

Zweibrücken · Dass ein Computerfehler Internetnutzer in Verzückung versetzt, kommt selten vor. Doch es gibt Ausnahmen: Sogenannte Error Fares sind technische Missgeschicke von Reiseunternehmen, die die Preise für Flugreisen deutlich senken können.

 In die Sonne Südamerikas und zurück für weniger als 200 Euro fliegen: Im Internet können Nutzer von möglichen Preis-Pannen der Fluggesellschaften profitieren. Foto: Julian Stratenschulte/dpa

In die Sonne Südamerikas und zurück für weniger als 200 Euro fliegen: Im Internet können Nutzer von möglichen Preis-Pannen der Fluggesellschaften profitieren. Foto: Julian Stratenschulte/dpa

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Für 157 Euro geht's nach Tokio, für zwanzig Euro mehr nach Brasilien. Und wieder zurück, versteht sich. Zum Schnäppchen-Preis bis ans andere Ende der Welt, das machen Online-Reiseportale wie beispielsweise Urlaubspiraten, Urlaubsguru, Tripdoo oder Travel-Dealz möglich. Was auf den ersten Blick wie ein Irrtum der Fluggesellschaften oder Reiseveranstalter wirkt, ist auch tatsächlich einer.

Wer schnell ist und Glück hat, der kann von einem Preisfehler der Anbieter profitieren und dabei unter Umständen sehr viel Geld sparen. Das versprechen zumindest jene Portale, die ihre Nutzer auf die sogenannten Error Fares aufmerksam machen. "Error Fare! Hin- und Rückflüge nach Thailand, China, Australien und Neuseeland nur 116 Euro" - so oder so ähnlich werben verschiedene Online-Reiseportale auf sozialen Netzwerken, per Newsletter oder App. Während sich der Nutzer bei derartigen Preisen wohl meist noch ungläubig die Augen reibt, empfehlen die Schnäppchenjäger jetzt vor allem eins: "Schnell zuschlagen und nicht zu lange warten".

Doch wie kommen solche Niedrigtarife überhaupt zustande? "Error Fares sind keine bewusst gesteuerten Tiefstpreise, sondern schlicht ein Fehler im Buchungssystem", erklärt Claudia Nehring vom Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft (BDL). Bei den komplexen Buchungssystemen der Fluggesellschaften könne es durchaus einmal vorkommen, dass ein Preis versehentlich fehlerhaft vom Computer oder manuell eingegeben werde.

Aber auch andere Faktoren spielten eine Rolle, wie Torsten Richter vom Reiseportal urlaubspiraten.de berichtet. So werde nicht selten eine Ziffer beim endgültigen Flugpreis vergessen, der Treibstoffzuschlag außer Acht gelassen oder Wechselkurse falsch umgerechnet.

Allein in diesem Jahr habe das Portal bereits 80 Error Fares aufgespürt, also monatlich etwa fünf bis sechs solcher Billigangebote, so Richter. Wird ein Preisfehler online veröffentlicht, beginnt für die Buchenden schon ab der ersten Sekunde ein Wettlauf mit der Zeit: "In der Regel werden diese Error Fares aus dem Buchungssystem entfernt, sobald sie vom betroffenen Unternehmen entdeckt werden", berichtet Nehring. Wer zum ausgeschriebenen Schnäppchen-Preis reisen will, muss also extrem spontan sein - und gleichzeitig hoffen, dass der Anbieter die Buchung bestätigt, noch bevor er den Irrtum bemerkt. Dabei sei jedoch dringend zu beachten, dass ein wirksamer Vertrag erst dann zustande komme, wenn die Fluggesellschaft oder der Reiseveranstalter eine Auftragsbestätigung zuschicke. Dies erfolge meist verzögert nach einer ersten E-Mail über den Eingang der Buchung, wie Eva Klaar, Reiserechtsberaterin von der Verbraucherzentrale Berlin, erklärt.

Deswegen mahnen auch die Online-Reiseportale zur Vorsicht: Der Urlauber könne sich bei den Error Fares erst dann in relativer Sicherheit wiegen, wenn die elektronischen Flugtickets ausgestellt wurden. Vor weiteren Buchungen, etwa von Unterkünften am Zielort, wird zunächst abgeraten. Habe sich die Fluggesellschaft nach zwei Wochen nicht zurückgemeldet und die Buchung zu stornieren versucht, stünden die Chancen gut. Reiseveranstalter könnten rechtmäßig geschlossene Verträge nachträglich anfechten, wenn sie sich auf einen begründeten Irrtum berufen. Begründet sei ein Irrtum beispielsweise dann, wenn "aufgrund eines Systemfehlers ein deutlich und erkennbar zu niedriger, falscher Preis ausgewiesen war", erklärt Nehring. Der Vertrag gelte dann als nichtig und der Kunde bekomme den überwiesenen Betrag zurückerstattet.

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