Schnappschuss-Verbot für den Eiffelturm

Brüssel · In Deutschland darf heute jeder Hobbyfotograf Gebäude und Kunstwerke im öffentlichen Raum fotografieren und seine Bilder im Internet präsentieren. Ein Vorschlag, der im EU-Parlament diskutiert wird, könnte das künftig reglementieren.

Bisher können Urlauber ihre Fotos vom Eiffelturm oder dem Riesenrad London Eye vollkommen problemlos im Netz veröffentlichen. Und künftig? Die Sorge, dass dem eine neue europäische Gesetzesinitiative einen Riegel vorschieben könnte, treibt die Piraten-Politikerin Julia Reda um.

Die 28-Jährige sitzt im Europaparlament und ist dort für die Reform des Urheberrechts zuständig. Die Ausgangslage ist klar. In Deutschland dürfen Hobbyfotografen Fotos von Gebäuden und öffentlichen Kunstwerken machen und sie frei verwenden. Das ist auch für kommerzielle Produkte wie Kalender oder Postkarten möglich. Der juristische Fachbegriff dafür lautet Panoramafreiheit.

Allerdings gilt diese Regelung nicht in allen Staaten der Europäischen Union. In Frankreich beispielsweise gibt es keine generelle Panoramafreiheit. Reda wollte das ändern und die Verwendung von Umgebungsfotos in allen Mitgliedsstaaten ermöglichen. Doch ihr Vorstoß ging nach hinten los.

Ihr Parlamentskollege Jean-Marie Cavada von den Liberalen legte einen Gegenvorschlag vor. Die Christdemokraten, Sozialdemokraten und Liberalen im Rechtsausschuss stimmten seiner Version zu. Mit ihrer Mehrheit fordern sie nun: Wer Fotos oder Videos von fest installierter Kunst und öffentlichen Gebäuden gewerblich nutzen will, braucht dafür die Einwilligung der Urheber.

Nun hagelt es Kritik. Für jedes Bild eine Genehmigung einzuholen sei "ein unmögliches Unterfangen", schreibt der Fotografenverband Freelens. "Das kann das Ende der professionellen Fotografie im öffentlichen Raum bedeuten."

Der Verband fürchtet ebenso wie Piratin Reda, dass nicht nur Profi-Fotografen von einer solche Regelung betroffen wären. Reda warnt, dass man für jedes Foto prüfen müsste, "ob es ein Gebäude oder öffentliches Kunstwerk zeigt, ob dieses Werk urheberrechtlich geschützt ist". Erst dann dürfte man die Bilder auf Plattformen wie Facebook hochladen. Denn diese Seiten sicherten sich die kommerzielle Verwendung der Nutzerbilder. Die Einschränkung "würde also Millionen von Europäerinnen und Europäer in Konflikt mit dem Urheberrecht bringen", sieht Reda voraus.

Ganz so dramatisch ist es aber nicht. Denn die Facebook-Regeln dienen vor allem dem Zweck, dass das Netzwerk die Bilder selbst weiterverarbeiten kann, um sie anderen Nutzern anzuzeigen. "Wie die Plattformen darauf reagieren würden, wenn Bilder von öffentlichen Orten leichter Urheberrechte verletzen würden, bleibt offen", schreibt die Fachseite für Internet-Recht iRights.info. Auch das Büro des Abgeordneten Cavada beteuert, es gehe nicht um die Verfolgung regulärer Internetnutzer, sondern um eine faire Entlohnung für Künstler durch Plattformen wie Facebook oder Flickr .

Doch auch das Online-Lexikon Wikipedia fürchtet negative Auswirkungen. Die Wikipedia allein verfügt über tausende Fotos von öffentlichen Gebäuden und Kunstwerken.

In einer Protestaktion schwärzten Wikipedia-Autoren Fotos des Louvre und der Elbphilharmonie. Sie fordern den Erhalt der Panoramafreiheit. Dafür kämpfen auch Fotografen und Netzaktivisten. Sie haben auf Wikipedia einen Brief unterzeichnet, eine Online-Petition hat 30 000 Unterschriften.

Es ist aber noch ein langer Weg, bis eine solche Regelung tatsächlich EU-Recht werden könnte. Das EU-Parlament will am 9. Juli über den Vorschlag abstimmen. Damit hätten zunächst nur die Abgeordneten ihre Position festgelegt. Der eigentliche Vorschlag für ein neues Gesetz kommt von der Kommission. Er wird im Herbst erwartet. Darüber verhandeln dann das Parlament und die EU-Staaten, am Ende müssen sich beide einigen.

Zum Thema:

Auf einen BlickDie Panoramafreiheit erlaubt es, Werke und Gebäude, die von öffentlichen Plätzen und Wegen aus gesehen werden können, zu fotografieren und diese Fotos zu verbreiten. In Deutschland ist die sogenannte Panoramafreiheit in dem Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte geregelt. asta

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