Gute Aussichten für Hobbyfotografen

Straßburg · Das Europäische Parlament hat mit deutlicher Mehrheit für den Erhalt der sogenannten Panorama-Freiheit gestimmt. Somit bleibt es in Deutschland erlaubt, private Fotos von bekannten Gebäuden ins Netz zu stellen.

 Auch künftig ist es erlaubt, bekannte Gebäude wie den Eiffel-Turm zu fotografieren und die Bilder ins Internet zu stellen. Es gibt aber Außnahmen. Ist die Beleuchtung am Turm eingeschaltet, gilt diese als Kunstwerk. Die Rechteinhaber an der Lichtkunst dürfen dann die Veröffentlichung verbieten. Foto: fotolia

Auch künftig ist es erlaubt, bekannte Gebäude wie den Eiffel-Turm zu fotografieren und die Bilder ins Internet zu stellen. Es gibt aber Außnahmen. Ist die Beleuchtung am Turm eingeschaltet, gilt diese als Kunstwerk. Die Rechteinhaber an der Lichtkunst dürfen dann die Veröffentlichung verbieten. Foto: fotolia

Foto: fotolia

Das Fotografieren von öffentlichen Gebäuden und Kunstwerken wird europaweit nicht weiter eingeschränkt. Das EU-Parlament lehnte gestern einen Angriff auf die sogenannte Panoramafreiheit ab. Die Abgeordneten stimmten mit überwältigender Mehrheit gegen eine Erweiterung des Urheberrechts. "Bürgerinnen und Bürger können in den meisten Ländern weiterhin unbesorgt Selfies posten und sich berühmte Bauwerke in Wikipedia ansehen", sagte die Berichterstatterin des Parlaments, die Piraten-Politikerin Julia Reda.

Für Deutschland und die meisten Staaten in der EU sind damit weiterhin Aufnahmen öffentlicher Gebäude und Kunstwerke erlaubt, auch wenn sie für kommerzielle Produkte erstellt werden. In Frankreich, Italien, Belgien, Luxemburg, und Griechenland gilt aber weiterhin keine Panoramafreiheit. So bedürfen zu kommerziellen Zwecken angefertigte Aufnahmen der Nachtbeleuchtung des Eiffelturms in Paris weiterhin einer Zustimmung.

Der Beschluss des Parlaments zur Reform des Urheberrechts ist noch nicht bindend. Der eigentliche Vorschlag für ein neues Gesetz kommt im Herbst von der EU-Kommission. Damit soll die bisherige Richtlinie von 2001 an das Internet-Zeitalter angepasst werden. "Damals gab es weder Smartphones noch YouTube oder Facebook . Der grenzüberschreitende Austausch von Werken, die unter das Urheberrecht fallen, hat seitdem rapide zugenommen", sagte Reda.

Im Vorfeld hatte es heftige Diskussionen gegeben. Profi-Fotografen befürchteten, dass ihre Arbeit in der Öffentlichkeit massiv beeinträchtigt wird. Bürger waren besorgt, sich möglicherweise mit bei Facebook hochgeladenen Urlaubsfotos angreifbar zu machen. Auch der Deutsche Journalistenverband warnte davor, dass die Arbeit der Medien durch einer Einschränkung der Panoramafreiheit massiv behindert werden könnte.

Die Diskussion hatte der französische Liberale Jean-Marie Cavada ausgelöst. Er hatte im Rechtsausschuss des Parlaments die gewerbliche Nutzung von Fotos an die Einwilligung der Urheber koppeln wollen, entsprechend der Gesetzeslage in Frankreich. Dafür sprachen sich zunächst auch Christdemokraten und Sozialdemokraten aus. Dann begann ein Proteststurm im Netz. Der für Digitalwirtschaft zuständige EU-Kommissar Günther Oettinger sprach auf Twitter von einem "Missverständnis". "Für die Kommission kann ich Entwarnung geben. Hier ist keine Einschränkung geplant", sagte er.

Die Karte der Panoramafreiheit in Europa gleicht allerdings auch nach der Abstimmung noch einem Flickenteppich. In Großbritannien sind Aufnahmen nicht nur im Freien erlaubt, sondern auch in öffentlich zugänglichen Räumen. Deutschland, Österreich, die Schweiz, Spanien, Polen, Portugal und andere Länder gewähren auch Panoramafreiheit, schließen Innenräume aber aus. Schlecht sieht es für Fotografen in Frankreich, Italien, Griechenland, Belgien und Luxemburg aus: Hier gibt es keine Panoramafreiheit.

Meinung:

Überzogene Forderungen

Von unserem Korrespondenten Detlef Drewes

Wer Kunst, Kultur, Filme, Bücher, Texte oder Musik auch künftig genießen will, muss die Künstler bezahlen. Das mag manchen Internet-Nutzern, die alles, was im Netz steht, für "Freiwild" halten, widerstreben. Aber das Urheberrecht ist eben nicht nur eine Vergütung für Kreativität, sondern auch eine Voraussetzung dafür, dass es solche Ergebnisse schöpferischer Freiheit auch künftig noch gibt. Deshalb braucht der digitale Binnenmarkt einen fundierten, aber eben auch praktikablen Schutz des geistigen Eigentums. Aber sicherlich nicht derart unsinnige Vorschläge wie sie von einigen Abgeordneten zur Einschränkung der Panoramafreiheit vorgelegt worden waren. Auch wenn der Entschluss des Europäischen Parlamentes eher eine Vorbereitung auf das war, was EU-Kommissar Oettinger im Dezember als Vorschlag für den digitalen Binnenmarkt präsentieren wird, kann es deshalb nur gut sein, dass derart überzogenen Forderungen schnell Grenzen gesetzt wurden.

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