Bundesrat billigt Gesetz Versuchtes „Cybergrooming“ wird starfbar

Berlin · Der Bundesrat hat ein Gesetz zur besseren Bekämpfung von „Cybergrooming“ gebilligt. Ermittler erhalten damit deutlich mehr Befugnisse im Vorgehen gegen Kinderpornografie im Internet. Bereits der Versuch, sexuelle Kontakte zu Kindern im Internet anzubahnen, soll unter Strafe gestellt werden.

Außerdem sollen verdeckte Ermittler künftig künstlich erzeugte Videos von sexuellem Kindesmissbrauch in Internetforen einsetzen dürfen. Abbildungen von echten Kindern dürfen nicht verwendet werden. Hintergrund ist, dass für den Zugang zu derartigen Portalen oft verlangt wird, selbst Bilder und Videos hochzuladen.

(kna)
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