Influencer-Marketing Mehr Rechtssicherheit für Influencer bei Werbung

Berlin · Influencer und Blogger sollen Posts in sozialen Medien künftig seltener als Werbung kennzeichnen müssen. Nach einem Vorschlag des Bundesjustizministeriums soll der Vermerk dann nicht mehr nötig sein, wenn die Äußerungen ohne Gegenleistung erfolgen, die Blogger die Produkte also selbst gekauft haben und nicht für ihre Posts bezahlt werden.

„Die Meinungsfreiheit gilt selbstverständlich auch für Influencer“, erklärte Staatssekretär Gerd Billen. Ihre Äußerungen müssten dafür aber vorrangig der Information und Meinungsbildung dienen.

Viele Influencer verdienen ihr Geld mit Produktempfehlungen im Internet. Bisher mussten Nutzer ihre Videos und Fotos aber auch dann als Werbung kennzeichnen, wenn sie dafür gar nicht bezahlt wurden und einfach über ein Produkt berichteten, das sie selbst gekauft und für gut befunden hatten. Das hatte in der Szene für größere Diskussionen gesorgt.

In der Vergangenheit gab es verschiedene Urteile zu diesem Thema. Das Landgericht Berlin etwa entschied 2018, dass jede Verlinkung zu einem offiziellen Kanal eines Unternehmens Werbung sei
(Az 52 O101/18).

(dpa)
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