Irreführender Bestellvorgang Internet-Anbieter müssen freie Router-Wahl ermöglichen

Koblenz/Berlin · Die freie Wahl des Routers darf nicht durch den Bestellprozess für einen Internet-Tarif untergraben werden. Das geht aus einem Urteil des Landgerichts Koblenz hervor, das der Verbraucherzentrale Bundesverband nach eigenen Angaben gegen einen Internetanbieter erwirkt hat (Az.: 4 HK O 35/18). In dem Fall war es erst möglich, die Onlinebestellung eines DSL-Tarifs fortzusetzen, nachdem der Kunde einen der vom Provider angebotenen DSL-Router ausgewählt hatte.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Der Bestellvorgang sei in dieser Form irreführend und nicht rechtens, urteilte das Gericht. Es werde der Eindruck erweckt, dass die angebotenen Router für den gewählten Tarif zwingend erforderlich seien. Tatsächlich könnten für den Tarif aber auch andere handelsübliche DSL-Router verwendet werden.

(dpa)
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