Für Käufer und Erben Gesetzliche Sanierungspflicht – das kommt auf Eigentümer alter Häuser zu

Wer ein älteres Haus kauft oder erbt, ist verpflichtet, Heizung und Wärmedämmung auf den aktuellen Stand zu bringen. Es gibt aber Ausnahmen. Wir geben Ihnen einen Überblick.

Hausbesitzer sind künftig zur Erneuerung verpflichtet.

Hausbesitzer sind künftig zur Erneuerung verpflichtet.

Foto: dpa-tmn/Jan-Philipp Strobel
Energetische Sanierung eines Passivhaus der GSG Neunkirchen im Finkenweg 23​
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Die Verwandlung eines Hauses aus den 50er Jahren zum Passivhaus

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Foto: GSG Neunkirchen

Diese drei Punkte sind laut dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) verpflichtend

  • Heizkessel austauschen
  • Dämmung bestimmter Rohre
  • Dämmung der obersten Geschossdecke

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