Arbeitsrecht Pauschale für Berufskraftfahrer
Berlin · Berufskraftfahrer können jetzt bei mehrtägigen Fahrten vom Arbeitgeber eine steuerfreie Übernachtungspauschale erhalten oder diese in der Steuererklärung geltend machen.
06.03.2020
, 20:01 Uhr
Darauf weist der Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine (BVL) hin. Lkw-Fahrer bekommen demnach acht Euro pro Nacht, um die Kosten für die Übernachtung im Lkw abzudecken, etwa Gebühren für Toiletten oder Raststätten-Waschräume. Können höhere Kosten belegt werden, dürfen diese geltend gemacht werden, erklärt der BVL.