Arbeitsrecht Pauschale für Berufskraftfahrer

Berlin · Berufskraftfahrer können jetzt bei mehrtägigen Fahrten vom Arbeitgeber eine steuerfreie Übernachtungspauschale erhalten oder diese in der Steuererklärung geltend machen.

Darauf weist der Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine (BVL) hin. Lkw-Fahrer bekommen demnach acht Euro pro Nacht, um die Kosten für die Übernachtung im Lkw abzudecken, etwa Gebühren für Toiletten oder Raststätten-Waschräume. Können höhere Kosten belegt werden, dürfen diese geltend gemacht werden, erklärt der BVL.

(dpa)
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