Karrieretipps Gut vorbereitet ins Vorstellungsgespräch

Bremen · Eine Bewerbung ist eine Stresssituation. Auf fiese Fragen, die unzulässig sind, fällt einem selten auf Anhieb etwas ein.

 Fragen, die nur das Privatleben eines Bewerbers betreffen, sind im Vorstellungsgespräch nicht erlaubt.

Fragen, die nur das Privatleben eines Bewerbers betreffen, sind im Vorstellungsgespräch nicht erlaubt.

Foto: dpa-tmn/Christin Klose

() Mit unzulässigen Fragen im Vorstellungsgespräch umzugehen, ist keine leichte Aufgabe. Eigentlich sollte das Gespräch natürlich auf Augenhöhe stattfinden: „Idealerweise ist ein Bewerbungsgespräch ein gegenseitiges Kennenlernen, in dem es darum geht, ob die Qualifikationen einer Bewerberin oder eines Bewerbers auf die Stelle passt“, erklärt Wiebke Blanquett, Expertin für das Thema diskriminierungsfreie Personalauswahl.

Gerade Frauen würden aber oft zu ihrem Privatleben gefragt, auch wenn das eigentlich nicht erlaubt ist. Dann ist Schlagfertigkeit gefragt. Weil einem in einer Stresssituation oft aber spontan nichts Gutes einfällt, sollten sich Bewerber schon vorab mögliche Antworten auf unzulässige Fragen zurechtlegen, rät Blanquett. „Am besten denkt man sich verschiedene Strategien aus und reagiert entsprechend – je nachdem, wie sehr man auf eine Position angewiesen ist.“ Auf die Frage „Sind Sie schwanger?“ kann eine Antwort etwa lauten „Nein, Sie?“ oder „Klar, im 8. Monat mit Drillingen“.

Bei der Frage, wie man denn die Kinderbetreuung organisieren wolle, können Bewerberinnen etwa mit „Meine Eltern wohnen um die Ecke“ reagieren. Auch wenn dies nicht zutrifft, kann bei solchen Fragen eine Notlüge ausnahmsweise rechtens sein. Erkundigt sich ein Arbeitgeber danach, ob eine Frau Kinder wolle, könne man sagen: „Die Familienplanung ist abgeschlossen oder derzeit kein Thema, da ich mich erst einmal beruflich verwirklichen will.“

Eine andere Strategie kann der „Gegenangriff“ sein. Dafür braucht es aber viel Selbstbewusstsein und die Sicherheit, dass man nicht auf den Job angewiesen ist. So können Bewerberinnen zum Beispiel sagen: „Diese Frage ist nicht zulässig. Sie wissen das und ich auch.“ Anschließen könne man mit „Sie können die Frage zurückziehen“ oder „Gehen wir zur nächsten Frage über“.

Evelyn Räder, Arbeitsrechtsexpertin bei der Gewerkschaft Verdi sagt, „Ob ich einen Migrationshintergrund habe oder die deutsche Staatsbürgerschaft besitze, muss dem Arbeitgeber egal sein.“

Allerdings gebe es eine Ausnahme: Bei Zugewanderten müssten sich Arbeitgeber versichern, dass diese in Deutschland arbeiten dürfen. Generell gilt aber: Fragen nach privaten Informationen sind so lange tabu, wie sie nichts mit der Ausübung des Jobs zu tun haben.

Wichtig sei es, grundsätzlich ruhig zu bleiben und das Gespräch nach unzulässigen Fragen wieder auf eine sachliche Ebene zu bringen. „Je nach Situation kann ich den Fehler von Seiten der Personaler auch ansprechen oder mich dazu entschließen, zu gehen“, sagt Blanquett. Entscheidend ist ihrer Ansicht nach, ob es sich um einen „einmaligen Ausrutscher“ des Personalers handelt oder mehrere Fragen dieser Art gestellt werden. Als Bewerber müsse man sich die Frage stellen: Ist das der Arbeitgeber, für den ich arbeiten will?

(dpa)
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