Arbeitsrecht Der Arbeitgeber darf Trinkgeld nicht behalten

Nürnberg · (dpa) Gastronomiefachkräfte rechnen fest damit, aber auch andere Dienstleister bekommen regelmäßig von Kunden Trinkgeld. Das Trinkgeld stehe den Mitarbeitern zu, stellt Jürgen Markowski, Fachanwalt für Arbeitsrecht aus Nürnberg, klar.

„Das ist ein Geldbetrag, den ein Dritter dem Arbeitnehmer gibt, ohne dass dafür eine bestimmte Leistung erbracht wird. Das darf der Arbeitgeber natürlich nicht behalten.“ Diese Regelung sei auch in der Gewerbeordnung verankert, erklärt der Fachanwalt. „Wenn es eine Kasse gibt, dann ist der Arbeitgeber verpflichtet, das an die Mitarbeiter zu verteilen.“ Arbeitnehmer hätten sogar einen Auskunftsanspruch, wie viel in der Kasse ist.

(dpa)
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