Krankmeldung Arbeitnehmer muss Attest rechtzeitig einsenden

Düsseldorf · () Krankengeld bekommen Arbeitnehmer nur, wenn sie ihre Arbeitsunfähigkeit rechtzeitig der Krankenkasse melden. Das Risiko liegt dabei beim Versicherten und nicht bei der Krankenkasse, warnt der Rechtsschutz des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB).

Geht der gelbe Schein auf dem Postweg also verloren, haben Arbeitnehmer das Nachsehen. Entscheidend sei im Streitfall immer, ob sie alles Zumutbare und in ihrer Macht Stehende getan haben, um das Attest rechtzeitig einzureichen. Ausnahmen von dieser Regelung gibt es nur in seltenen Fällen – etwa wenn der Arzt von sich aus anbietet, die Krankschreibung direkt zur Krankenkasse zu schicken, das dann aber versäumt.

(dpa)
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