Arbeitsrecht Auf die Anzahl kommt es an

Freiburg · () Wie viele Mitarbeiter beschäftigt der Arbeitgeber? Das müssen Berufstätige wissen. Denn von der Mitarbeiterzahl hängt ab, welche Rechte und Ansprüche Arbeitnehmer in ihrem Betrieb haben.

In Kleinbetrieben mit bis zu zehn Mitarbeitern gilt der Kündigungsschutz etwa  nicht, einen generellen Teilzeitanspruch gibt es erst ab 16 Mitarbeitern. Das Problem: Bei vielen dieser Gesetze gelten jeweils andere Regeln für die Berechnung der Mitarbeiterzahl, erklärt der Rechtsanwalt Thomas Muschiol im „Personalmagazin“. Im Zweifelsfall kommt es darauf an, was genau im Gesetz steht: Steht dort der Begriff „Arbeitnehmer“ geht es nur um Angestellte, beim Wort „Beschäftigte“ sind auch manche Selbstständige gemeint. Uneinheitlich geregelt ist auch, ob Azubis  mitgezählt werden und wie Teilzeitkräfte eingerechnet werden. Einen Unterschied macht es auch, ob im Gesetz von Unternehmen oder von Betrieben die Rede ist. Denn ein Unternehmen kann aus mehreren Betrieben bestehen.

(dpa)
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