Arbeitnehmerrechte Arbeitgeber muss eine Untersuchung der Augen zahlen

Frankfurt/Main · () Arbeit am Bildschirm ist eine besondere Belastung für die Augen. Wer im Job ständig vor einem Monitor sitzt, hat deshalb ein Anrecht auf regelmäßige Augenuntersuchungen – und zwar auf Kosten des Arbeitgebers.

Darauf weist der Bund-Verlag in seinem Blog für Betriebsräte hin. Demnach können Berufstätige, die nicht älter als 40 sind, alle fünf Jahre zu einem Arbeits- oder Betriebsmediziner gehen. Ältere Arbeitnehmer dürfen die Untersuchung sogar alle drei Jahre absolvieren.

(dpa)
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