Urteil Antrag auf Teilzeit rechtzeitig abgeben
Düsseldorf · Arbeitnehmer haben grundsätzlich das Recht, aus Vollzeit in Teilzeit zu wechseln. Einen Grund dafür müssen sie dem Arbeitgeber nicht nennen, erklärt der Rechtsschutz des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB).
27.04.2018
, 20:28 Uhr
Ein paar Voraussetzungen gibt es aber: So besteht der Anspruch auf Teilzeit nur, wenn man länger als sechs Monate bei einem Arbeitgeber mit mindestens 15 Mitarbeitern beschäftigt ist. Angestellte müssen den Antrag spätestens drei Monate vor Beginn der gewünschten Teilzeit einreichen.