Beruf Bereitschaftsdienst ist Arbeitszeit

Freiburg · () Ein Bereitschaftsdienst gilt in der Regel als Arbeitszeit, eine Rufbereitschaft nicht. Der entscheidende Unterschied ist dabei, wo sich der Arbeitnehmer aufhalten muss: Verpflichtet er sich, auf dem Betriebsgelände oder an einem anderen festgelegten Ort zu bleiben, ist das ein Bereitschaftsdienst und damit Arbeitszeit.

Das gilt selbst dann, wenn sich der Arbeitnehmer währenddessen ausruhen kann oder wenn der festgelegte Aufenthaltsort seine Privatwohnung ist, erklärt Arbeitsrechtler Thomas Muschiol im „Personalmagazin“. Darf der Beschäftigte dagegen frei wählen, wo er ist und was er macht, ist das eine Rufbereitschaft.

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