So können Sie sich gegen Telefonbetrug wehren

Frankfurt. Telefonwerbung kann für den Verbraucher zur Kostenfalle werden: Bei der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein mehren sich im Skandal um eine CD mit den persönlichen Daten von 17000 Bundesbürgern Beschwerden über illegale Kontoabbuchungen angeblicher Lotto-Anbieter. Zahlreiche Verbraucher hätten sich über Anrufe eines Unternehmens Lotto-Team aus Köln beschwert

Frankfurt. Telefonwerbung kann für den Verbraucher zur Kostenfalle werden: Bei der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein mehren sich im Skandal um eine CD mit den persönlichen Daten von 17000 Bundesbürgern Beschwerden über illegale Kontoabbuchungen angeblicher Lotto-Anbieter. Zahlreiche Verbraucher hätten sich über Anrufe eines Unternehmens Lotto-Team aus Köln beschwert. Die Angerufenen seien am Telefon als neue Mitglieder in einer Lotto-Tippgemeinschaft begrüßt worden und darauf aufmerksam gemacht worden, dass dem Unternehmen ihre Kontodaten vorlägen, teilten die Verbraucherschützer mit. Was kann ich machen, wenn einfach Geld von meinem Konto abgebucht wurde?Antwort: Wird Geld ohne vorherige Zustimmung vom Konto abgebucht, sollten sich Verbraucher an ihre Bank wenden, um der Abbuchung zu widersprechen. Die Kreditinstitute schreiben die illegal eingezogene Summe nach Angaben des Bundesverbandes deutscher Banken wieder gut. Unternehmen dürfen Geld von fremden Konten nur abbuchen, wenn deren Inhaber vorher eine entsprechende Einzugsermächtigung unterschrieben haben. Der Bankenverband empfiehlt Verbrauchern jedoch, auf ihren Kontoauszügen die Abbuchungen regelmäßig zu kontrollieren.Welches Risiko besteht bei Werbeanrufen?Antwort: Telefonwerbung kann den Verbraucher regelrecht überrumpeln. Oft bleibt kaum Zeit zu überlegen, ob der Kauf eines Produkts oder der Vertrag über eine Dienstleistung sinnvoll und der Preis angemessen ist.Ist Telefonwerbung grundsätzlich verboten?Antwort: Werbeanrufe sind nur zulässig bei ausdrücklicher Einwilligung des Verbrauchers. Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 2000 muss diese Erlaubnis schon vor dem Anruf vorliegen und darf nicht erst zu Gesprächsbeginn eingeholt werden (Az.: I ZR 241/97). Dies will die Bundesregierung künftig auch in einem Gesetz festschreiben. Unwissentlich gegebene Einwilligungen - etwa bei Preisausschreiben - können jederzeit widerrufen werden. Wie kann ich mich vor Werbeanrufen schützen?Antwort: Gegen die Anrufe selbst gibt es kein Mittel, sofern die eigene Rufnummer im Umlauf ist. Verbraucherschützer raten aber, den Anrufer offensiv zur Rede zu stellen. Betroffene sollten den Namen des Anrufers und seiner Firma erfragen, ebenso den Grund des Anrufs, und diese Daten dann an die zuständige Verbraucherzentrale weiterleiten. Zudem sollte der Angerufene darauf hinweisen, dass weitere Anrufe unerwünscht sind und die Löschung seiner Daten verlangen. Verbraucherschützer sammeln Beschwerden, um gegebenenfalls rechtliche Schritte einzuleiten. Können am Telefon abgeschlossene Verträge rückgängig gemacht werden?Antwort: Grundsätzlich haben die Verbraucher ein Widerrufsrecht. Die Verträge können meistens zwei bis vier Wochen nach Erhalt der so genannten Widerrufsbelehrung rückgängig gemacht werden. Ausgenommen sind bisher allerdings auch die Verträge über Lotto- und Wettdienstleistungen. Die Bundesregierung will diese Lücke jetzt schließen.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort
"Man soll die Feste feiern, wie sie fallen", sagt der Volksmund. Diese Weisheit wird auch in Marpingen oft und gerne beherzigt. Zu den größten und schönsten Festen in der Gemeinde gehört die "Marienkirmes". Vom Rosenmontagsumzug einmal abgesehen bringt ke
"Man soll die Feste feiern, wie sie fallen", sagt der Volksmund. Diese Weisheit wird auch in Marpingen oft und gerne beherzigt. Zu den größten und schönsten Festen in der Gemeinde gehört die "Marienkirmes". Vom Rosenmontagsumzug einmal abgesehen bringt ke