Urteil in Brüssel Höchststrafe von 20 Jahren Haft für Abdeslam

Brüssel · In Brüssel wird der 28-Jährige wegen versuchten Polizistenmordes verurteilt. Um die Terror-Anschläge von Paris ging es noch nicht.

 Salah Abdeslam soll an den Anschlägen von Paris und Brüssel beteiligt gewesen sein.

Salah Abdeslam soll an den Anschlägen von Paris und Brüssel beteiligt gewesen sein.

Foto: dpa/Uncredited

Nach den verheerenden Anschlägen von Paris galt er als meistgesuchter IS-Terrorist Europas: Salah Abdeslam ist wegen versuchten Polizistenmordes in Belgien zu 20 Jahren Gefängnis verurteilt worden. Das zuständige Gericht sah es gestern als erwiesen an, dass der Franzose marokkanischer Abstammung im März 2016 in Brüssel vorsätzlich und im „terroristischen Kontext“ auf drei Polizisten feuerte. Sein Komplize Sofien Ayari erhielt die gleiche Strafe. Beide können noch Berufung einlegen.

Der 28-jährige Abdeslam soll zu einer Zelle der Organisation Islamischer Staat gehören, die die blutigen Anschläge in Frankreich im November 2015 und in Brüssel im März 2016 verübte. In Paris töteten IS-Extremisten bei Selbstmordattentaten 130 Menschen, unter anderem in der Konzerthalle „Bataclan“ und am Stade de France während des Fußball-Länderspiels Frankreich gegen Deutschland. In Brüssel töteten Attentäter in der Metro und am Flughafen 32 Menschen.

In Paris soll Abdeslam einen Sprengstoffgürtel gehabt, ihn aber nicht gezündet haben. Nach den Anschlägen soll er nach Belgien geflohen und untergetaucht sein. Der Prozess in Brüssel stand mit diesen Ereignissen nur indirekt im Zusammenhang. Als Abdeslam am 15. März 2016 bei einer Razzia in der Brüsseler Gemeinde Forest mit zwei Komplizen aufgespürt wurde, schossen sie dem Gericht zufolge auf Polizisten und verletzten drei Beamte. „Sie waren auf einen Zusammenstoß mit der Polizei vorbereitet“, sagte die Richterin.

Abdeslam entkam bei der Schießerei zunächst, wurde aber wenige Tage später in der Brüsseler Gemeinde Molenbeek gefasst. Das setzte die Terrorzelle damals möglicherweise so unter Druck, dass sie kurz darauf überhastet in Brüssel zuschlug.

Die Richterin schilderte den Fall und die Indizien noch einmal ausführlich. Sie kam danach zu dem Schluss, dass es sich bei der Schießerei um einen terroristischen Angriff gehandelt habe. Sie folgte damit weitgehend der Staatsanwaltschaft, die die Höchststrafe von 20 Jahren gefordert hatte. Die Verurteilten müssen zudem eine Geldstrafe zahlen. Die Argumente der Verteidigung, die wegen Verfahrensfehlern auf Straffreiheit plädiert hatte, wies das Gericht zurück.

Abdeslam, dessen Anwalt nun mit ihm über eine Berufung beraten will, bleibt auch nach dem Brüsseler Urteil in Frankreich in Untersuchungshaft. Die umfangreichen Ermittlungen zu den Pariser Terroranschlägen – und damit der nächste Prozess – werden voraussichtlich noch bis 2019 dauern. Zum Prozess in Brüssel war Abdeslam lediglich zum Auftakt erschienen und hatte verkündet, sich „durch Schweigen zu verteidigen“. Auch in seiner Untersuchungshaft verweigerte er bislang weitgehend die Aussage. Wo er seine Strafe beziehungsweise möglichen Strafen letzten Endes absitzen wird, muss nun nach Angaben des Gerichts noch zwischen Frankreich und Belgien geklärt werden.

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