Karlsruhe: Höheres Elterngeld für Berufstätige verfassungsgemäß

Karlsruhe. Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist es verfassungsgemäß, dass Berufstätigen nach Geburt eines Kindes ein höheres Elterngeld ausgezahlt wird als Nicht-Erwerbstätigen. Die Verfassungsbeschwerde einer Hausfrau mit fünf Kindern wurde nicht zur Entscheidung angenommen, wie das Verfassungsgericht gestern mitteilte

Karlsruhe. Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist es verfassungsgemäß, dass Berufstätigen nach Geburt eines Kindes ein höheres Elterngeld ausgezahlt wird als Nicht-Erwerbstätigen. Die Verfassungsbeschwerde einer Hausfrau mit fünf Kindern wurde nicht zur Entscheidung angenommen, wie das Verfassungsgericht gestern mitteilte.Zur Begründung heißt es, das Elterngeld solle die Entscheidung für eine Verbindung von Beruf und Familie begünstigen und dem Verzicht Berufstätiger auf Kinder entgegenwirken. Deshalb verstoße die Ausgestaltung des Elterngelds als Lohnersatz nicht gegen den Gleichheitsgrundsatz. (1 BvR 1853/11). dpa

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