Verfassungsgericht mahnt klare Vorgaben für Videokontrollen an

Karlsruhe. Geschwindigkeitsmessungen per Video bedürfen nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) einer klaren gesetzlichen Grundlage

Karlsruhe. Geschwindigkeitsmessungen per Video bedürfen nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) einer klaren gesetzlichen Grundlage. Mit dieser gestern veröffentlichten Entscheidung hoben die Karlsruher Richter ein Urteil des Güstrower Amtsgerichts und einen Beschluss der Rostocker Oberlandesgerichts gegen einen Autofahrer auf, der im Januar 2006 auf der A 19 in Richtung Rostock mit Tempo 129 in einer 100-Zone geblitzt worden war. Beide Gerichte hatten unter Verweis auf einen Erlass des Wirtschaftsministeriums die Videoaufzeichnung als rechtmäßig eingestuft und den Einspruch des Mannes gegen den Bußgeldbescheid in Höhe von 50 Euro zurückgewiesen. ddp

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort