Verhungerter Robin: Staatsanwalt lässt Mord-Vorwurf fallen

Zwickau. Im Prozess um den an Weihnachten 2007 verhungerten zweijährigen Robin aus Kirchberg in Sachsen hat die Staatsanwaltschaft den Mord-Vorwurf gegen die Mutter fallengelassen. Ursprünglich hatte die Anklage auf Mord gelautet. Eine Tötungsabsicht sei nach dem psychiatrischen Gutachten nicht mehr zu unterstellen, erklärte Illing

Zwickau. Im Prozess um den an Weihnachten 2007 verhungerten zweijährigen Robin aus Kirchberg in Sachsen hat die Staatsanwaltschaft den Mord-Vorwurf gegen die Mutter fallengelassen. Ursprünglich hatte die Anklage auf Mord gelautet. Eine Tötungsabsicht sei nach dem psychiatrischen Gutachten nicht mehr zu unterstellen, erklärte Illing. Der psychiatrische Gutachter hatte bei der Angeklagten (24) eine Persönlichkeitsstörung festgestellt. Sie habe deshalb nicht erkennen können, dass der Junge in Lebensgefahr schwebte und dringend ärztliche Hilfe benötigte. Deshalb sei sie nicht voll schuldfähig. dpa

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