Gäfgen kommt mit Foltervorwurf nicht frei

Straßburg/Frankfurt. Wie sein Mandant Magnus Gäfgen (Foto: dpa) das Urteil aufgenommen hat, mochte Rechtsanwalt Michael Heuchemer nicht erzählen. Man kann sich die Reaktion dennoch ausmalen

Straßburg/Frankfurt. Wie sein Mandant Magnus Gäfgen (Foto: dpa) das Urteil aufgenommen hat, mochte Rechtsanwalt Michael Heuchemer nicht erzählen. Man kann sich die Reaktion dennoch ausmalen. Denn vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg ist gestern die vorläufig letzte Hoffnung des Kindsmörders auf einen neuen Prozess zerplatzt wie eine Seifenblase. Der 33 Jahre alte Entführer und Mörder des Frankfurter Bankierssohns Jakob von Metzler darf sich nach dem Urteil nicht mehr als Folteropfer gerieren. Gerichtlich geklärt ist außerdem, dass der Prozess, in dem er zu lebenslanger Haftstrafe mit besonders schwerer Schuld verurteilt worden ist, nicht unfair war. Fast sechs Jahre nach dem Verbrechen habe sich bei der Bankiersfamilie vor allem Erleichterung gezeigt, hieß es aus dem Umfeld.

Noch einmal haben Juristen über die Drohungen nachgedacht, die ein Frankfurter Hauptkommissar auf Weisung seines Vize-Polizeipräsidenten Wolfgang Daschner gegen Gäfgen ausgesprochen hatte. Am Morgen des 1. Oktober 2002 drohte er Gäfgen mit nie erlebten Schmerzen, falls er nicht endlich das Versteck des vier Tage zuvor entführten und vielleicht noch lebenden Elfjährigen herausrücke. Der damalige Jurastudent Gäfgen knickte ein, konnte die Beamten aber nur noch zur Leiche des Jungen in einem osthessischen Tümpel führen. Schon die Drohung war eine unmenschliche Behandlung und ein Verstoß gegen die Menschenrechtskonvention, aber eben noch keine Folter, befanden nun die europäischen Richter.

Das Landgericht Frankfurt hat in ihren Augen richtig gehandelt, als es in der Hauptverhandlung alle früheren Geständnisse des Angeklagten kassierte. Das erneute Geständnis Gäfgens vor Gericht war auch nach Straßburger Meinung entscheidend für die Verurteilung wegen Mordes. Die in der Folge des Polizeiverhörs erlangten Sachbeweise hatten aus ihrer Sicht nur unterstützenden Charakter. Ebenso wichtig war für die Euro-Richter, dass die für die Folterdrohungen verantwortlichen Polizisten wegen Nötigung verurteilt worden sind, wenngleich ihnen Strafen nur angedroht wurden.

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