Immobilien-Recht Vermieter muss Schild am Balkon dulden

Berlin Wehrt sich ein Mieterehepaar gegen umfangreiche Sanierungsmaßnahmen ihres Vermieters durch ein auf dem Balkon aufgehängtes Transparent mit der Aufschrift „Wir lassen uns nicht Luxussanieren!

“, so hat der Vermieter kein Recht, es zu entfernen, wenn es „ohne Substanzbeschädigung“ zwischen Holzstangen angebracht ist. Das urteilte das Amtsgericht Berlin Mitte. Es handelt sich dabei nicht um einen „vertragswidrigen Gebrauch der Mietsache“. Im konkreten Fall hat der Vermieter versucht, das Transparent durch eine Bespannung der Fassade fast unleserlich zu machen, musste diese aber wieder entfernen. (AZ 119 C 408/13)

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