Berlin Vermieter darf Schild von Mieter nicht entfernen

Berlin · Wehrt sich ein Mieterehepaar gegen umfangreiche Sanierungsmaßnahmen ihres Vermieters durch ein auf dem Balkon aufgehängtes Transparent mit der Aufschrift „Wir lassen uns nicht Luxussanieren!

“, so hat der Vermieter kein Recht, es zu entfernen, wenn es „ohne Substanzbeschädigung“ zwischen Holzstangen angebracht ist. Es handelt sich dabei nicht um einen „vertragswidrigen Gebrauch der Mietsache“. Unvermittelte Passanten nähmen ein sich in Bauarbeiten befindliches, ohnehin eingerüstetes Gebäude wahr, wie es derzeit überall in der Stadt anzutreffen sei.(AmG Berlin-Mitte, 119 C 408/13)

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