Außentreppe verbindet Balkon und Garten

Oftmals hat man beim Hausbau nicht daran gedacht oder das Haus wurde so gekauft: Den Balkon über eine Außentreppe mit dem Garten zu verbinden, ist kein Hexenwerk und bringt einiges an Vorteilen. Dennoch ist bei der Planung einiges zu beachten.

.

.

Foto: SZ

Wer vom Balkon über eine Treppe in den Garten kommt, hat den Vorteil, dass man nicht jedes Mal durchs ganze Haus laufen muss, wenn man vom Garten ins Haus möchte oder umgekehrt. Gerade im Sommer, wenn man sein Grillgut in den Garten bringen will, macht das das Leben deutlich einfacher. Aber eine Außentreppe hat noch weitere Vorteile. So kann die Treppe beispielsweise als Fluchtweg genutzt werden oder macht sogar den Balkon zu einem zweiten Eingangsbereich, was äußerst praktisch sein kann, wenn man beispielsweise einen separaten Eingang für eine Einliegerwohnung oder den erwachsenen Nachwuchs anlegen will.

Wie es in Deutschland üblich ist, ist alles geregelt. Und so gelten auch für Außentreppen gesetzliche Vorgaben, die abzufragen und einzuhalten sind. Leider sind die Bauvorschriften in Deutschland diesbezüglich nicht einheitlich geregelt, im Gegenteil kann in einzelnen Bereichen, wie dem Bau einer Außentreppe, die gesetzliche Lage komplett unterschiedlich geregelt sein, je nachdem, wo man wohnt. Das kann sogar von Kommune zu Kommune variieren. Deshalb sollten Sie grundsätzlich bei einer Treppe, die mehr als drei Stufen hat, immer die rechtliche Lage bei Ihrem zuständigen Bauamt erfragen. Wer das nicht tut und die Treppe einfach so in die Landschaft baut, muss die Konsequenzen tragen. Dabei gilt auch hier, dass Unkenntnis nicht vor Strafe schützt. Im speziellen Fall kann es passieren, dass Sie die Treppe auf eigene Kosten wieder abbauen müssen oder eine Geldstrafe fällig wird.

Der Bebauungsplan gerade in neu ausgeschriebenen Baugebieten ist oft extrem eng gefasst, damit möglichst viele Parteien bauen können. Eventuell müssen Sie sich zusätzlich zu einer Baugenehmigung noch damit auseinandersetzen, was im Extremfall bedeuten kann, dass Ihre Treppe zwar grundsätzlich vom Bauamt genehmigt werden könnte, aber dennoch nicht gebaut werden darf, da dies der Bebauungsplan der Kommune nicht zulässt. Unabhängig davon, ob eine Baugenehmigung für Ihre Treppe erforderlich ist oder nicht, in jedem Fall müssen Sie die Abstände zum Nachbarn einhalten. Erschwerend für eine Baugenehmigung könnte es dann zum Beispiel sein, wenn Sie durch Ihre  neue Treppe in der Lage wären, beim Nachbarn in die oberen Fenster zu schauen. Bauen Sie also eine solche Treppe nie ohne Nachfrage beim Bauamt und informieren Sie unabhängig davon Ihre Nachbarn. Transparenz im Umgang mit seinen Nachbarn sorgt für entspannte und gute Nachbarschaft.

Sollten Sie in einer Eigentumswohnung in einem Haus mit mehreren Parteien wohnen, versteht es sich von selbst, dass die Eigentümerversammlung über das Bauvorhaben informiert wird. In einer Mietwohnung oder einem Miethaus gilt dasselbe für den Vermieter.

Sind das Gesetzliche und Nachbarschaftliche geregelt, kann die Treppe gebaut werden. Dabei gibt es, was Material, Farbe und Konstruktion angeht, eine Vielzahl an Möglichkeiten. Grundsätzlich sollte man darauf achten, dass die Materialien von Balkon und Treppe zueinander passen, also eine Metalltreppenoptik für einen Balkon mit Metallgeländer oder eine Holzoptik zu Holz. Bei der Auswahl des Materials sollte man auch an die Haltbarkeit und die Pflege des jeweils gewählten Materials denken. Ob Sie sich für eine Wendeltreppe oder eine gradlinige Variante entscheiden, hängt oftmals vom Platz ab. Wendeltreppen sind platzsparender. Wichtig ist es aber, auf die Sicherheit zu achten. Zum einen geht es hier um die Unfallgefahr. Rutschfeste Stufen oder sogar eine überdachte oder gar geschlossene Version, um sich im Winter vor Schnee und Eis zu schützen, sollten in Betracht gezogen werden. Ebenso wichtig ist der Sicherheitsaspekt bezüglich des Einbruchsschutzes. Dabei sollte vor allem daran gedacht werden, dass die Balkontür durch die Außentreppe quasi zu einer zweiten Haustür wird, was es notwendig machen könnte, sie zumindest abschließbar zu machen. Ihre Handwerker aus der Region kennen sich da aus, verfügen über das notwendige Know-how und sollten Ihr erster Ansprechpartner sein, wenn Sie lange Freude an Ihrer neuen Verbindung vom Balkon zum Garten haben möchten. lx/red

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort