Bei Betreuungskosten für Kinder Steuern sparen

Zwei Drittel der Kosten, die für die Betreuung Ihrer Kinder anfallen, können Sie als Sonderausgaben geltend machen und von der Steuer absetzen.

 Ihr Finanzexperte vor Ort hilft Ihnen dabei, Betreuungskosten für Kinder von der Steuer abzusetzen. Foto: Fotolia/S.Kobold

Ihr Finanzexperte vor Ort hilft Ihnen dabei, Betreuungskosten für Kinder von der Steuer abzusetzen. Foto: Fotolia/S.Kobold

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Die Betreuungskosten für Ihre Kinder können dazu führen, dass Sie Steuern sparen - allerdings nur bis zu einem Höchstbetrag von 4.000 Euro im Jahr. Zudem gibt es ein paar Voraussetzungen zu

beachten: Ihr Kind darf das

14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, außer es kann sich auf Grund einer Behinderung nicht selbst versorgen.

Ausnahme bei der Altersgrenze

Dann wird bei der Altersgrenze eine Ausnahme gemacht, die allerdings Einschränkungen hat. Nicht alle Aufwendungen dürfen Sie in Ihrer Steuererklärung angeben: Sport- und Nachhilfekosten fallen zum Beispiel weg. Bewahren Sie Rechnungen und Überweisungsbelege immer auf. Denn Sie müssen Ihre Aufwendungen möglicherweise dem

Finanzamt nachweisen. Fragen Sie rechtzeitig Ihren Steuerberater vor Ort nach weiteren

Details.

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